
Parkplätze: Subvention für Stadt-Angestellte erntet Kritik
«Die Stadt führt einheitliche Parkgebühren für Angestellte und Lehrpersonen ein» – diese Medienmitteilung wirkte letzten November wie ein Blitzschlag. Die einen, welche bereits hohe Parkgebühren bezahlen mussten, freuten sich. Die anderen sahen in der Massnahme eine Lohneinbusse – dies nicht zu Unrecht. Die Unterschiede waren krass, in dem sich die Parkgebühren bisher in einer Spannweite zwischen 50 und 1000 Franken pro Jahr bewegten.
Bis 50 Prozent Rabatt
Geglättet haben sich die Wellen bis heute nicht ganz – wie eine Interpellation von Michael Wacker (SP) im Einwohnerrat zeigt. Elf Fragen stellt er insgesamt. Eine ist sehr bürgernah begründet. Die auf öffentlichen Plätzen gültigen Parkkarten für das Personal sind massiv subventioniert. Die Nutzniesserinnen und Nutzniesser erhalten auf oberirdischen Parkplätzen eine Reduktion von 50 Prozent, im Parkhaus von 25 Prozent. Wacker empfindet so etwas – Stichwort Klimadebatte – als unzeitgemäss und will vom Stadtrat zudem wissen, wie er diese Subventionierung gegenüber den Steuerzahlenden verantworten kann.
Das Herz des Sozialdemokraten Wacker schlägt aber auch für die Arbeitnehmenden der Stadt. So fragt er: «War die Mitteilung an die Betroffenen nicht zu kurzfristig?» Die Kündigungsfristen für Arbeitsverträge belaufen sich bei der Stadt Zofingen auf drei Monate. Bleiben wir bei der Juristerei: «Erachtet es der Stadtrat nicht als problematisch, Personenkreise in das Reglement einzubeziehen, welche nicht direkt von der Stadt besoldet werden?» Ein Beispiel sind die Angestellten des Seniorenzentrums. «Gibt es da ein Prozessrisiko?»
Zum Thema Seniorenzentrum und Parkgebühren hatte sich die für das Zentrum zuständige Stadträtin Rahela Syed (SP) im Dezember 2018 geäussert: «Bisher bezahlten die Mitarbeitenden des Seniorenzentrums 120 Franken pro Jahr oder monatlich 15 Franken. Ab 2019 bezahlen generell alle Mitarbeitenden mit einem 100-Prozent-Pensum 480 Franken, mit einem Pensum bis 50 Prozent 240 Franken. Für das Seniorenzentrum als einziger Bereich dürfen feinere Abstufungen nach Pensum vorgenommen werden, um den vielen Klein-Pensen und den dadurch tieferen Einkommen Rechnung zu tragen.»
Abstufungen nach Pensen – die sind Wacker in die Augen gestochen, weil es diese wie oben erwähnt für die Angestellten anderer Bereiche nicht gibt. «Reduzierte Parkkarten können laut Reglement nur als Jahreskarten bezogen werden» – und werden bei einem vorzeitigen Austritt aus dem Dienst der Stadt auch nicht pro rata zurückerstattet.
Gespannt darf man hier auf die Antwort zu dieser Frage sein: «Gilt das neue Reglement auch für die Mitglieder des Stadtrats? Dessen Mitglieder beziehen von der Stadt ein Entgelt für ihre Tätigkeit. «Sie sind demnach» – so sieht das Wacker – «städtischen Angestellten mit einem Teilpensum gleichzustellen.»