Patientenschützerin Susanne Hochuli zum Zertifikats-Vorschlag von Parteikollege Hölzle: «Der Umgang damit wäre extrem schwierig»

Wer per Patientenverfügung festhält, im Krankheitsfall auf eine Intensivstation-Behandlung zu verzichten, soll dafür ein Covid-Zertifikat erhalten. Das sagte Grünen-Aargau-Präsident Daniel Hölzle vor einer Woche und löste heftige Reaktionen aus. Unethisch sei der Vorschlag, hiess es etwa, Daniel Hölzle sei damit auf dem Holzweg, meinte ein Kommentarschreiber. Andere sehen in seiner Idee einen dritten, gangbaren Weg, ein Zertifikat zu erhalten aber nicht zur Überlastung der Intensivstationen beizutragen.

Die ehemalige Regierungsrätin Susanne Hochuli ist Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO). Wegen der drohenden Triage sei es wichtig, dass möglichst viele Patientinnen und Patienten eine Verfügung haben, sagte sie im April 2020 im AZ-Interview: Im besten Falle komme nämlich dann die Triage nicht zum Zug, weil einige von sich aus auf die künstliche Beatmung verzichteten und das vorher schon kundgetan hätten. Hatte also die ehemalige Grüne Regierungsrätin damals bereits die gleiche Idee wie Parteipräsident Hölzle?

Verfügung greift nicht bei vollem Bewusstsein

Nein. Der Vorschlag von Hölzle, eineinhalb Jahre später, ist nicht im Sinne der SPO, er geht ihr zu weit. «Mit einer Patientenverfügung hält man fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Das macht man für Situationen, in denen man nicht mehr selber entscheiden kann», sagt Susanne Hochuli. Das Zentrale einer Patientenverfügung sei, dass sie dann zum Zuge kommt, wenn die Person nicht urteilsfähig und nicht ansprechbar ist. Sei sie ansprechbar und in der Lage, Entscheidungen zu treffen, so würden diese Aussagen gelten; es wird gar nicht nach einer Patientenverfügung gefragt. Hochuli gibt zu bedenken: «Es ist kaum vorstellbar, dass jemand bei drohendem Erstickungstod tatsächlich auf die Behandlung, also die künstliche Beatmung auf der Intensivstation verzichten würde, schon gar nicht, wenn man mit einer solchen die Krankheit realistischerweise überleben würde.»

Eine Patientenverfügung wie sie Hölzle vorschlägt, könnte laut der Patientenschutz-Präsidentin darum zu schwierigen Situationen führen. Zum Beispiel dann, wenn wegen Corona eine 30-jährige, ansonsten fitte Person, nicht mehr urteilsfähig und ansprechbar im Spital landet. «Ihr würde man trotz Patientenverfügung nicht die Behandlung verweigern, wenn alles, was sie bräuchte, eine künstliche Beatmung wäre», so Hochuli.

Man stelle sich vor, diese Person hätte kleine Kinder oder weitere Angehörige, denen man dann klar machen müsste, dass ihre Liebste zwar gerettet werden könnte, sie das aber für sich in der Vergangenheit ausgeschlossen hat. «Der Umgang damit wäre für Ärztinnen und Ärzte extrem schwierig. Das wünscht man niemandem», so Hochuli. Das bereits seit Monaten stark geforderte Spitalpersonal brauche nicht noch weitere Belastungen.

Impfen auch für Patientenschutz erster Weg

Positives kann Hochuli dem Vorschlag Hölzles dennoch abgewinnen. «Er setzt klar auf die Eigenverantwortung, das sieht die SPO auch so.» Und wie Hölzle findet auch die Patientenorganisation, der richtige Weg raus aus der Pandemie gehe primär übers Impfen.