
Pensionskassen-Wechsel: «Der Entscheid war richtig»
«Unter dem Strich hat sich trotz eines verlorenen Gerichtsverfahrens der Austritt aus der Aargauischen Pensionskasse für die Stadt Zofingen und somit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler als richtig erwiesen», sagt René Küng, Leiter Finanzen und Controlling. Die gebildeten Rückstellungen von 22 Millionen Franken sind nicht vollständig aufgezehrt worden, was den Jahresabschluss 2018 positiv beeinflusst: 3,31 Millionen Franken blieben übrig und konnten gutgeschrieben werden. Ein Grund zur Freude – angesichts von mehr als 18 Millionen Franken an Kosten? Ja, sagt Küng. «Unter dem Strich musste die Stadt trotz Rechtsstreits 1,24 Millionen Franken weniger bezahlen, als wenn sie bei der Aargauischen Pensionskasse APK geblieben wäre.»
Um was ging es? Das ist kompliziert. 1984 beschloss der Zofinger Einwohnerrat, die Städtische Pensionskasse aufzulösen und sie in die Aargauer Beamtenpensionskasse – heute APK – zu überführen. Obwohl beide Pensionskassen eine nahezu identische Unterdeckung von je 27 Prozent aufwiesen (was einen Eintritt ohne Einkauf impliziert), verlangte die heutige APK erstens, dass die Rentner bei der Stadt Zofingen blieben, und zweitens, dass die Stadt Zofingen die aktiven Versicherten voll einkauft. Die Stadt Zofingen zahlte daraufhin die geforderten 27 Prozent oder 2,6 Millionen Franken – mehr, als es vom Deckungsgrad der APK her geboten gewesen wäre.
Ein Zeitsprung ins Jahr 2008. Damals beschloss der Grosse Rat, für die APK das Umlagerungsverfahren (aktive Arbeitnehmer bezahlen die Renten der Senioren) aufzugeben und die Kasse zur Sparversicherung (Beitragsprimat) zu machen – und sie in die finanzielle Unabhängigkeit zu entlassen. Der Primatswechsel war unbestritten und notwendig – allerdings störte einige angeschlossene Gemeinden und öffentliche Institutionen, dass neben der Ausfinanzierung der Unterdeckung auch noch 15 Prozent Wertschwankungsreserve eingeschossen werden mussten. Der Einwohnerrat Zofinger beschloss deshalb in Übereinstimmung mit den Arbeitnehmern den Austritt und den Anschluss an die Vorsorgestiftung des Schweizerischen Gemeindeverbandes.
Dass man nicht einfach so kündigen und sich einer anderen Kasse anschliessen kann, war klar. Ihren Anteil an die «Ausfinanzierung» der APK, musste die Stadt leisten. Wie viel hatten die Gerichte zu entscheiden – und taten dies weitgehend zuungunsten der Stadt.