
«Persönlicher Rachefeldzug»: Zürcher Medienhaus «TX Group» kämpft um seinen Namen –
Das Zürcher Medienhaus TX Group streitet um seinen Namen. Wie «Sonntagsblick» und SRF berichtet haben, hat sich die Justiz mit der Frage zu befassen, ob die TX Group sich zurecht so nennt, oder ob die auf den Vertrieb von Solarfliesen spezialisierte gleichnamige TX Group mit Sitz in Rapperswil (SG) den Namen für sich beanspruchen kann.
Unstrittig ist dabei: Das kleine St. Galler Unternehmen hatte seinen Firmennamen vor dem Zürcher Medienkonzern im kantonalen Handelsregister eingetragen. Als dann die ehemalige Tamedia «TX Group» als neue Konzerngesellschaft im Zürcher Handelsregister eintrug, bemerkte das Eidgenössische Handelsregisteramt den nun entstandenen Doppeleintrag nicht. Unstrittig ist auch: Im Grunde darf es nicht zwei Firmen mit dem gleichen Namen im Handelsregister geben. Strittig ist dagegen, wer das Problem zu beheben hat und wie das geschehen könnte. Die Rapperswiler «TX Group» hat die Frage nun vor Bundesverwaltungsgericht gezogen. Ein Entscheid ist ausstehend.
Was bisher unbekannt war: Die Zürcher TX Group liegt mit der Muttergesellschaft der Rapperswiler TX Group, der SJA Holding, auch in einer anderen Frage im Streit. Konkret geht es um die Marke «TX Group». Die SJA Holding hat diese Marke für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen im Markenregister eintragen und schützen lassen. Dagegen wiederum ist die Zürcher TX Group rechtlich vorgegangen.
Was hat ein Verlag mit Bergbau zu tun?
Wie aus den Akten zum Fall hervorgeht, wird auf beiden Seiten mit erheblichem juristischem Aufwand und Scharfsinn vorgegangen. So behauptete die SJA Holding zum Beispiel, die Bildmarke der Zürcher «TX Group» müsse eigentlich als «PX Group» gelesen werden, da das «T» so dargestellt werde, dass man es eigentlich als «P» lesen müsse. Die Zürcher «TX Group» wollte umgekehrt ihre Marke auch für den Bereich des Bergbaus schützen lassen. Auch diese Branche, so die Juristen aus Zürich, sei abgedeckt durch den markenrechtlichen Schutz für Informatik- und Telekommunikationsdienstleistungen; schliesslich setze man heute auch im Bergbau Computer ein.
Inwiefern das Zürcher Medienhaus tatsächlich beabsichtigt, in den Betrieb von Kupfer- oder Kohleminen einzusteigen, geht aus den Akten nicht hervor. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat allerdings sowohl das P/T-Argument als auch die Bergbau-Argumentation zurückgewiesen.
Knacknuss Immobilien-Geschäfte
Gegen diesen Entscheid hat nun allerdings die SJA-Holding Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Dies darum, weil das IGE dem Zürcher Verlagshaus den Geltungsbereich der Marke «TX Group» auch für den Bereich «Versicherungswesen, Finanzwesen, Geldgeschäfte und Immobilienwesen» zugesprochen hat, den die SJA für sich beansprucht. Das Verlagshaus hat hier laut IGE Vorrang, weil es seine Marke für den Bereich «Zurverfügungstellung von Informationen und Daten aller Art im Versicherungs-, Finanz-, Geldgeschäfts- und Immobilienbereich via Telekommunikationsnetzwerk (Internet) zum Vergleich zwischen den Waren und Dienstleistungen in diesen Bereichen» bereits geschützt habe.

Der Rechtsstreit beschäftigt derzeit das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen: Blick in den Gerichtssaal.
Die SJA Holding argumentiert dagegen, ein Preisvergleich sei mit der eigentlichen Dienstleistung «Immobilienwesen etc.» nicht gleichartig. Schliesslich sei ein Preisportal für Flugtickets beispielsweise auch eine ganz andere Sache als eine Airline. Im Übrigen spiele bei den Firmen der SJA Holding der Immobilienhandel eine zentrale Rolle – was bei einem Medienunternehmen nicht der Fall sei. «Wenn meine Mandantin ihre Firmenbezeichnungen auf den Social Media nicht verwenden kann, ist sie wirtschaftlich massiv benachteiligt», sagt der Anwalt der SJA Holding, Robert Flury. Das Verfahren um die Marke «TX Group» ist vor Bundesverwaltungsgericht hängig.
Rechtsstreit mit persönlicher Note
Die juristischen Aktivitäten der SJA Holding und der Rapperswiler TX Group gegen die Zürcher TX Group dürften dabei einen durchaus persönlichen Grund haben. Der Eigentümer der SJA Holding, Serge Aerne, war 2019 Gegenstand von Artikeln in den Tamedia-Zeitungen. Darin wurden ihm unsaubere Geschäfte bei einer Pensionskasse vorgeworfen. Aerne fühlte sich verunglimpft und hat Straf- und Zivilklage gegen den Autor der Artikel beziehungsweise gegen die TX Group-Tochter Tamedia eingereicht. Auch diese Verfahren sind noch hängig. Ein Sprecher von TX Group sagt dazu: «Wir gehen von einem persönlichen Rachefeldzug von Herrn Aerne aus.»