
Podium zur UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusion als höchstes Ziel

TAG DER OFFENEN TÜR
Programm
Am Tag der offenen Tür wird auch die Öffentlichkeit Gelegenheit haben, sich mit den verschiedenen Themen rund um die UN-Behindertenrechtskonvention zu befassen: Dieser findet am Samstag, 25. Mai von 9 bis 15 Uhr statt, ebenfalls unter dem Motto «Bedürfnisse verlangen Beweglichkeit».
Menschen mit Unterstützungsbedarf eine Stimme verleihen: Das ist eines der Ziele des Podiums, das am Mittwochabend, 22. Mai in der Stiftung azb unter dem Motto «Bedürfnisse verlangen Beweglichkeit» stattfindet. In einer Gesprächsrunde, moderiert von INSOS-Geschäftsführer Peter Saxenhofer (Nationaler Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung), werden Grossratspräsidentin Renata Siegrist-Bachmann, Regierungsrat Alex Hürzeler, der Leiter Abteilung Sonderschulung Peter Walther-Müller, azb-Mitarbeiterin Michèle Kundert, Pro Infirmis-Geschäftsleiter John Steggerda und azb-Geschäftsführer André Rötheli die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Kanton Aargau diskutieren. Die geladenen Gäste, darunter Aargauer Grossräte sowie Stadt- und Gemeinderäte aus Zofingen, Strengelbach und Rothrist, erhalten zudem einen Einblick in die Werkstätten des azb.
Wahlfreiheit ist wichtig
«Mit dem Anlass möchten wir die Rechte von Menschen mit einer Beeinträchtigung zu einem gesellschaftlichen Thema machen», sagt azb-Geschäftsführer André Rötheli. Die Organisatoren möchten die Grossräte zudem für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sensibilisieren und aufzeigen, wie diese im azb umgesetzt wird. Die Konvention fordert unter anderem, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen Zugang zu einer Ausbildung und einer Arbeit erhalten, zu einem möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Leben befähigt werden, im beruflichen und privaten Bereich Wahlfreiheit haben und damit möglichst ungehindert am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dies bedingt, dass auch für diese Menschen eine entsprechende Angebotsvielfalt vorhanden ist. In den azb-Werkstätten bedeutet dies unter anderem: Die Mitarbeitenden können im Rahmen der vorhandenen Tätigkeitsgebiete und ihrer Ressourcen mitbestimmen, welcher Arbeit sie nachgehen wollen. «Wir unterscheiden uns kaum von der normalen Arbeitswelt», sagt André Rötheli. «Alle können ungeachtet der Schwere ihrer Beeinträchtigung mitarbeiten. Jede Arbeitsleistung wird gebraucht und dafür auch mit einem Lohn vergütet – das ist wichtig für das Selbstwertgefühl.» Die Wahlfreiheit sei aber auch bei Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung im Alltag wichtig: «So werden zum Beispiel diesen Bewohnenden morgens verschiedene Kleidungsstücke zur Auswahl bereitgelegt», sagt Andi Siegrist, Bereichsleiter Wohnen und Beschäftigen im azb.
Von Integration zu Inklusion
Das höchste Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion von Menschen mit Unterstützungsbedarf. «Momentan befinden wir uns noch in vielen Bereichen im Stadium der Integration», meint Andi Siegrist. Das bedeute: Behinderte Menschen sind zwar gut in der Gesellschaft integriert – bis zur vollständigen Einbindung in die Gesellschaft fehlt aber noch ein Stück. Vereinfacht gesagt lasse sich dies anhand der Olympischen Spiele zeigen, wo mit den Paralympics ein separater Wettkampf für Behindertensportler stattfindet. «Inklusion wäre, wenn es eines Tages eine gemeinsame Veranstaltung für alle Sportler gäbe.» In der Gemeinde Strengelbach sei die Stiftung azb dahingehend gut unterwegs – dies auch dank der zentralen Lage der Stiftung: «Viele Bewohner verbringen ihre Freizeit nicht nur hier, sondern besuchen zum Beispiel mal ein Restaurant, gehen selber einkaufen oder machen in einem der Vereine im Dorf mit.»
Um die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung im Kanton Aargau weiterzufördern, möchten die Organisatoren den kantonalen Entscheidungsträgern im Rahmen des Podiums zeigen, dass noch viele Lebensbereiche ausserhalb der heute in den Einrichtungen angebotenen Leistungen vom Thema betroffen sind. Bei all diesen Massnahmen sei jedoch ein Aspekt zentral: die Haltung jedes Einzelnen gegenüber Menschen mit einer Beeinträchtigung und deren Bedürfnisse.