Polizisten verhaften Brandstifter und unschuldigen Kollegen an der Tankstelle: Haben sie zu hart zugepackt?

Es ist der 4. August 2019, um etwa 14 Uhr, als zwei junge Aargauer an einer Tankstelle in Hunzenschwil Zigaretten kaufen wollen. Kaum haben sie ihr Auto abgestellt, wird der Mercedes von mehreren Fahrzeugen blockiert, Polizisten in Zivil steigen aus und nehmen die beiden fest. Einer von ihnen geht an Krücken und ist zur Verhaftung ausgeschrieben, wie die «Sonntagszeitung» in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet.

Doch nicht nur der 24-Jährige, der wegen des Verdachts auf Brandstiftung und Drohung gesucht wird, sondern auch sein Kollege, der ihn zum Tankstellenshop chauffiert hat, wird von den Polizisten zu Boden gedrückt.
Dabei geht die Sondereinheit Argus nicht gerade zimperlich vor, wie ein Überwachungsvideo zeigt, das die «Sonntagszeitung» veröffentlicht hat.

Der verhaftete 24-Jährige wird später wegen versuchter Brandstiftung, mehrfacher Drohung und weiteren Delikten schuldig gesprochen. Das Bezirksgericht Aarau verurteilt ihn zu 18 Monaten Freiheitsstrafe bedingt sowie einer Busse von 500 Franken, das Urteil ist rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft wollte Verfahren gegen Polizisten zuerst einstellen

Der Mercedes-Lenker wusste nicht, dass sein Beifahrer zur Verhaftung ausgeschrieben war und war nach dem ruppigen Einsatz der Polizei fünf Wochen lang arbeitsunfähig. Er zeigte die Polizisten wegen Körperverletzung, Amtsmissbrauch und Sachbeschädigung an.

Doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren zuerst ein und wollte nicht gegen die Polizisten ermitteln. Das kantonale Obergericht hiess später eine Beschwerde des Autolenkers gut, nun führt die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Untersuchung, wie Alex Dutler, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage sagt.

Der Kollege des Brandstifters und auch die Oberstaatsanwaltschaft hatten verlangt, dass ein ausserkantonaler Staatsanwalt eingesetzt werden sollte. Dies, weil Polizei und Staatsanwaltschaft eng zusammenarbeiten und das Problem der Befangenheit auftauchen könnte. Das Obergericht und das Bundesgericht entschieden jedoch, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalts nicht erforderlich sei.

War der Einsatz der Polizei verhältnismässig?

Doch warum packte die Polizei beim Einsatz vor dem Tankstellenshop so hart zu, weshalb kam die Sondereinheit Argus zum Einsatz, und wieso wurde auch der Kollege des Brandstifters festgenommen? Die meisten dieser Fragen dürften sich erst im Verlauf des Verfahrens klären, für die beteiligten Mitglieder der Sondereinheit Argus gilt die Unschuldsvermutung.

Aus dem Entscheid der Beschwerdekammer des Obergerichts, dass das Verfahren weitergeführt werden muss, ergeben sich aber bereits erste Erkenntnisse. Demnach soll der später verurteilte Beifahrer bei der versuchten Brandstiftung am Vortag der Festnahme «eine selbst gebaute Spreng- bzw. Brandvorrichtung verwendet haben», wie es im Urteil heisst. Zudem soll er einem Kollegen Patronenhülsen geschickt oder in den Briefkasten gelegt haben.

Polizei sah Gefahr von Waffen oder Sprengstoff

Deshalb sei die Polizei von einer Gefährlichkeit des Mannes ausgegangen. «Insbesondere habe die Möglichkeit bestanden, dass er im Auto mitgeführte Spreng- oder Brandstoffe bzw. Waffen einsetzen würde», heisst es im Entscheid des Obergericht. Deshalb sei es wichtig gewesen, ihn möglichst schnell aus dem Auto zu holen und zu arretieren. Weil er sich geweigert habe, die Autotür zu öffnen, hätten die Polizisten das Fenster eingeschlagen, heisst es im Entscheid weiter.

Die Rolle des Autolenkers sei im Zeitpunkt des Einsatzes der Sondereinheit unklar gewesen, argumentiert die Polizei. Er habe sich anfänglich geweigert, das Auto selbständig zu verlassen. Deshalb sei es «unverzichtbar gewesen, auch ihn aus dem Fahrzeug zu holen und schnellstmöglich zu arretieren».

Autolenker sieht Einsatz als unverhältnismässig

Ganz anders sieht der Autolenker, der bei der Festnahme Verletzungen an der Schulter und im Gesicht davontrug. Aufgrund des Schocks, weil er von unbekannten Personen mit Pistolen bedroht worden sei, sei er nicht in der Lage gewesen, so rasch zu reagieren, wie es die Polizisten erwartet hätten. Er sei so hart zu Boden gedrückt worden, dass sein Gesicht vom heissen Asphalt verbrannt worden sei.

Der ganze Zugriff war aus Sicht des Lenkers überhart. Da gegen ihn weder ein Tatverdacht noch ein Haftbefehl bestanden habe, «sei die Fixierung mit dem Knie auf der Schulter sehr fraglich, wenn nicht unverhältnismässig», findet der Mann.

Das Obergericht schreibt, aus den bisherigen Akten lasse sich nicht sagen, dass das Vorgehen der Sondereinheit verhältnismässig gewesen sei. Klar sei, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Festnahme des Lenkers nicht gegeben seien. Zudem habe er «eine erniedrigende Behandlung» über sich ergehen lassen müssen, was gegen Menschenrechtskonvention und Verfassung verstosse.