
Preisüberwacher zu Laternenparkieren-Gebühr: 80 Franken pro Monat sind «klar überhöht»

AB WANN IST MAN EIN DAUERPARKIERER?
Besucher parkierte das Auto zweimal hintereinander in der Nacht in Oftringen und erhielt eine Monats-Rechnung
Vor einem Jahr erhielt ein Fahrzeughalter, der nach seinen Angaben in Oftringen zweimal hintereinander sein Auto nächtens abgestellt hatte und kontrolliert wurde, eine Monatsgebühr in Höhe von 80 Franken als Dauerparkierer. Der frühere Gemeindeammann der Nachbargemeinde Aarburg, Paul Sutter, stört sich sehr daran, dass in diesem Fall (der nicht ihn selbst betraf) die volle Gebühr erhoben wurde. Sutter: «Wird ein FahrV zeug während einer Wochenkontrolle zwei Mal (als absolute Ausnahme und nicht wiederholend) durch die Kontrollorgane erfasst, erhält der Fahrzeughalter eine Monatsrechnung von 80 Franken. Man höre und staune: 80 Franken für insgesamt ein zwölfstündiges Nachtparkieren, während andere Fahrzeughalter für diesen Betrag rund 30 Nachtparkierungen beanspruchen können. Das ist Abzockerei», so sein Vorwurf an Oftringen. Noch störender findet er, dass jemand, der sein Auto einmal pro Woche auf öffentlichem Raum nächstens parkiert, nichts zahlen müsse. Ihm fehlt hier die Verhältnismässigkeit. Er plädiert für ein kantonales Musterreglement, wobei die Gemeinden in der Tarifgestaltung frei sein sollten. Sutter: «Es ist klar, dass man fürs Parkieren etwas zahlen muss. Gut wäre aber eine separate Regelung für Leute, die für einen oder einige Tage zu Besuch kommen. Wohlen hat da ein gutes Modell.» Gemeinderat Werner Rudin sagt dazu, wer in Oftringen das erste Mal bei einer Kontrolle erfasst werde, bekomme ein Schreiben der Gemeinde, in dem man auf das Reglement hingewiesen werde, aber keine Busse. Bei der zweiten Erfassung werde Rechnung gestellt. Inzwischen gab es in Oftringen aufgrund von Einwendungen Diskussionen, ob man nicht für Leute, die im Ort Ferien machen, kuren oder einige Tage jemanden besuchen, eine spezielle Regelung treffen soll, damit diese nicht gleich eine 80-Franken-Monatsgebühr zahlen müssen. Wer darunter fällt, kann sich bei der Gemeinde melden und erhält die Erlaubnis, bis zehn Nächte pro Jahr kostenfrei auf öffentlichem Grund zu parkieren. Er muss sich aber selbst bei der Gemeinde melden: «Wir wollen nicht jemanden finanziell strafen, der bei uns Ferien macht.» Die Änderung ist laut Rudin seit 2017 in Kraft. (MKU)
Viele Gemeinden im Aargau verfügen über – zum Teil hoch detaillierte – Parkierungsreglemente. Naturgemäss variieren diese inhaltlich. Das gilt auch für die erhobenen Tarife (siehe Tabelle rechts). Doch nicht alle bekommen deswegen Post aus Bern von Preisüberwacher Stefan Meierhans. Oftringen hat von ihm eine Beanstandung zur Höhe der Gebühren für das nächtliche Parkieren (Laternenparkieren) im öffentlichen Raum erhalten. Die Gemeinde erhebt dafür nämlich eine Gebühr von 80 Franken pro Monat beziehungsweise von 800 Franken pro Jahr. Als regelmässiges gebührenpflichtiges Parkieren auf öffentlichem Grund gilt dort ein mindestens zweimaliges Abstellen pro Woche während der Nachtstunden. Die Gemeindeversammlung hat das Reglement 2005 gutgeheissen. Der Preisüberwacher hält jetzt in seinem Brief fest, dass ihm die Gebühren seinerzeit nicht vorgängig unterbreitet worden seien. Die Gemeinde hätte ihn aber vorgängig «zwingend anhören» müssen, beanstandet er. Bei so einer Anhörung kann der Preisüberwacher beantragen, auf die Preiserhöhung ganz oder teilweise zu verzichten oder einen missbräuchlich beibehaltenen Preis zu senken. Meierhans schreibt weiter: «Wären die Gebühren für das nächtliche Parkieren dem Preisüberwacher rechtmässig unterbreitet worden, so hätte er insbesondere die Höhe derselben moniert.»
Städte in Umfrage günstiger
Eine Erhebung aus dem Jahr 2010 zu den Parkkartengebühren in allen Kantonshauptorten habe eine grosse Streuung der Gebührenhöhe gezeigt, hält Meierhans fest. Die jährlichen Kosten für das zeitlich unbeschränkte Parkieren in Parkraumzonen variierten für Anwohner, Handwerker und Gewerbetreibende zwischen 0 und 600 Franken. Der ungewichtete Durchschnitt bei den Parkkarten für Anwohner habe damals bei 335 Franken pro Jahr gelegen, für Handwerker bei 386 und für das Gewerbe bei 348 Franken. Oftringen liege mit 800 Franken «weit über diesem Durchschnitt». Dies erstaunt Meierhans umso mehr, als Städte wie Bern (264 Franken pro Jahr), Zürich (300) oder Schaffhausen (420) die Parkkarte wesentlich günstiger anbieten, obwohl dort die Bodenpreise wesentlich höher seien. Auch mit Blick darauf, dass man beim Laternenparking keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz hat (was natürlich überall so ist), erscheinen dem Preisüberwacher monatlich 80 und jährlich 800 Franken «als klar überhöht».
Auf Anfrage betont Meierhans, dass davon Betroffene (also nicht er selbst) ein Reglement anfechten können, wenn der Preisüberwacher nicht vorgängig begrüsst worden ist. Natürlich geht dies nur innerhalb der Beschwerdefrist. Das 2005 erlassene Reglement ist längst rechtskräftig. Meierhans appelliert an die Gemeinden, vor dem Erlass etwa eines Parkierungs- oder Abwasserreglements an ihn zu denken. Wenn man dies unterlässt, dann, so Meierhans, «heben die Beschwerdeinstanzen in der Regel ein solches Reglement auf, wenn jemand deshalb in der vorgegebenen Frist klagt».
Oftringen: Tarif nicht zur Debatte
Werner Rudin, im Oftringer Gemeinderat zuständig für das Parkierungsreglement, bestätigt den Erhalt des Schreibens aus Bern. Zur Kritik an der Höhe der Gebühr verweist er auf die Diskussion an der damaligen Gemeindeversammlung. Da wurde ein Antrag gestellt, sie so hoch festzulegen. Mit der Begründung, mit tiefen Parkgebühren werde niemand dazu animiert, einen Abstellplatz zu mieten oder einen eigenen zu erstellen, sagt Rudin. Die Höhe des Tarifs stehe derzeit in Oftringen nicht zur Diskussion. Zu dieser Begründung wendet Meierhans ein: «Das kann man auch anders regeln, indem man der Bauherrschaft Vorgaben zu den Parkplatzerfordernissen macht.»