Psychiatrie St. Urban: Staatsanwaltschaft Sursee klagt diensthabenden Arzt wegen fahrlässiger Tötung an

Im Jahr 2017 hat ein Patient in der psychiatrischen Klinik St. Urban seinen Zimmernachbarn tödlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchungen gegen den ehemaligen Chefarzt und den damals verantwortlichen, diensthabenden Arzt der psychiatrischen Klinik abgeschlossen, teilte sie gestern mit. Beide Ärzte wurden wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung angezeigt. Die Untersuchung gegen den damaligen Chefarzt wurde eingestellt. Gegen den diensthabenden Arzt hat der Staatsanwalt einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Der Arzt hat Einsprache erhoben.

Psychotischer Patient als schuldunfähig beurteilt

Das Tötungsdelikt ereignete sich am 14. April 2017 in der psychiatrischen Klinik St. Urban. Ein 85-jähriger Patient wurde von seinem kosovarischen Zimmernachbarn mit Schlägen und Tritten schwer verletzt. Das Opfer verstarb noch während der Nacht. Das Luzerner Kriminalgericht hat in seinem Urteil im Januar 2020 festgestellt, dass der 36-jährige Täter den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung erfüllt hat. Er wurde jedoch als schuldunfähig beurteilt. Für ihn wurde eine stationäre Massnahme angeordnet. Der Mann hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Verhandlung am Kantonsgericht in Luzern findet heute Dienstag statt. Gegen den ehemaligen Chefarzt der Luzerner Psychiatrie St. Urban sowie gegen den damals diensthabenden Arzt wurden Anzeigenwegen Verdacht auf fahrlässige Tötung eingereicht.

Beiden Ärzten wurde vorgeworfen, dass sie als Verantwortungsträger und Mitarbeiter der Klinik St. Urban die Tötung des Patienten (mit-)verursacht haben. Die Untersuchungen sollten unter anderem klären, ob bei der Aufnahme des akut psychotischen Mannes und seiner Zuweisung in ein Doppelzimmer strafrechtlich relevante Fehler gemacht wurden. Zudem wurde geprüft, ob die Betriebsorganisation im Bereich der Aufnahme- und Unterbringungspraxis strafrechtlich relevante Mängel aufweist.

Das Verfahren gegen den ehemaligen Chefarzt wurde eingestellt. In Bezug auf die Organisation des Betriebs der Klinik sowie der personellen Ressourcen konnten keine Mängel festgestellt werden. Gegen den damals diensthabenden Arzt wurde ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Der zuständige Staatsanwalt kommt zum Schluss, dass es unter seiner Verantwortung bei der damaligen Aufnahme des Mannes in die Psychiatrie zu relevanten Versäumnissen kam. «Bei einer sorgfaltsgemässen Beurteilung respektive der Vornahme von angezeigten Massnahmen, wäre die Tötung des Zimmernachbarn vermeidbar gewesen», schreibt die Medienstelle der Staatsanwaltschaft. Der Arzt akzeptiert den Strafbefehl nicht und hat Einsprache erhoben. Damit wird der Fall zur Beurteilung an das zuständige Bezirksgericht überwiesen. Beide Entscheide sind nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung in Bezug auf den damals diensthabenden Arzt.