
Raumplanung Wauwiler Ebene: Vom «guten Siedlungsrand»
Nachdem sich der Verein «Freunde der Wauwiler Ebene» im vergangenen Jahr mit ihrer Velotour rund um die Ebene bei den Behörden und der Bevölkerung bekannt gemacht hatte, lud er diese Woche zu einer Fachveranstaltung ein: zu einem Randthema der Raumplanung, dem «guten» Siedlungsrand.
Im Zentrum des per 1. Mai 2014 in Kraft getretenen teilrevidierten Raumplanungsgesetzes sowie der revidierten Raumplanungsverordnung stehen Massnahmen gegen die Zersiedelung. Ebenfalls schreibt das Gesetz vor, dass sich Siedlungen, Bauten und Anlagen in die Landschaft einzuordnen haben. Für die Gemeinden des Kanton Luzerns bedeutet das, dass sie ihre Orts- respektive ihre Raumplanung spätestens bis im Jahr 2023 einer Anpassung oder gar einer Totalrevision unterziehen müssen. Der Siedlungsrand steht, so Landschaftsplaner Samuel Kappeler, für den «Übergang der Siedlung in die offene Landschaft». Seine Aufgaben bestehen unter anderem in der Einbettung der Siedlung in die Landschaft, dem ökologischen Übergang von bebaut zu unbebaut sowie dem Schutz vor Gefahren wie Hochwasser, Lawinen etc. Ebenfalls kommen dem Siedlungsrand in Anbetracht von Hundespaziergängern, spielenden Kindern und so weiter eine Vielzahl von gesellschaftlichen Funktionen zu. Ein guter Siedlungsrand zeichne sich dadurch aus, dass er möglichst viele an ihn gestellte Aufgaben abdeckt und Begegnungsräume und Naherholungsgebiete schafft sowie die harten Konturen vom teils abrupten Übergang von bebaut zu unbebaut bricht. Folglich «müsste an den guten Siedlungsrändern ein grosses öffentliches Interesse bestehen», so Landschaftsplaner Kappeler. Das Problem liege am fehlenden Interesse daran, dass der Grundeigentümer über die Gestaltung des Siedlungsrandes bestimme, diese aber von geringer Priorität ist und daher minimalistisch und kostengünstig ausfalle. Ebenfalls seien die Siedlungsränder aufgrund der Verdichtung anstatt der Erweiterung der Bauzonen bereits weitgehend bestimmt. So bleibt gemäss dem Landschaftsplaner «oft nur ein Kaschieren übrig». Ein weiteres Problem liege darin, dass «sich die Öffentlichkeit der Wichtigkeit der Freiräume und der Siedlungsränder nicht bewusst ist und den Gemeinden das Fachwissen im Grünbereich fehlt».
Sorgfältig behandeln
Um diese wertvollen Siedlungsränder aufzuwerten, schlägt Samuel Kappeler diverse Ansatzpunkte vor. So rät er zum Beispiel dazu, bei der Ortsplanung mit der Freiraumplanung zu beginnen, die verschiedenen Bedürfnisse, beispielsweise die von Spaziergängern, zu ermitteln und gezielte Zwischenräume einzuplanen. Dafür ist aber die Aktivität der Gemeinden sowie der politische Wille gefordert, welcher sich «an einer Vision und nicht am Machbaren orientieren soll». Ein für den einzelnen Grundeigentümer ansprechender Ansatzpunkt ist der Verzicht auf ausserregionale Baumaterialien.
An der anschliessenden Podiumsdiskussion wurde das im Referat Gehörte von Vertretern der kommunalen Politik, der kantonalen Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) sowie von zwei Raumplanern diskutiert. Aus der Diskussion ging die Hoffnung des Kantons Luzerns hervor, dass die Gemeinden das Thema «Siedlungsränder» sorgfältig behandeln werden; denn «es ist ein ganz wichtiges Randthema», so Sven Erik Zeidler, Dienststellenleiter rawi. Weiter weist er im Namen des Kantons darauf hin, dass man anderen Randthemen wie dem Dorfkern ebenfalls Beachtung schenken soll. Die Vertreter der kommunalen Politik sprachen hingegen von einer gewissen Überforderung, welche die höheren Ansprüche mit sich bringen. Sie hoffen auf mehr externe Unterstützung, sind aber der Meinung, dass die künftigen Planungen mit einer intensiveren Zusammenarbeit gemeistert werden können.