Razzia: Aargauer Polizei suchte GC-Chaot und stürmte Wohnung seiner Freundin – jetzt hat er sich gestellt

Bei Krawallen der GC-Ultras am Sonntag in der Luzerner Swissporarena war er ganz vorne dabei: Der tätowierte Glatzkopf mit Vollbart. An der Spitze eines vermummten Mobs stürmte er das Spielfeld und erpresste die GC-Spieler, ihre Leibchen auszuhändigen. Letztlich musste das Spiel abgebrochen werden.

Danach war Stefan N., ein bekannter Neonazi, untergetaucht. Der 40-Jährige wurde für die Krawall-Aktion von der Liga mit einem schweizweiten Stadionverbot belegt und hat zudem eine Anzeige wegen Nötigung am Hals. Am Dienstagabend gingen die Luzerner Strafverfolgungsbehörden dann erstmals in die Offensive: Fahndung und Razzia im Aargau blieben allerdings erfolglos. Aber noch am selben Abend meldete sich der GC-Ultra telefonisch – und tags darauf stellte er sich der Polizei.

Razzia bei seiner Freundin

Wie blick.ch berichtet, stürmten um 20.30 Uhr mehrere Beamte der Aargauer Kantonspolizei das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Hausen, in welchem die Freundin des Neonazis wohnt. Gemäss Nachbarn soll sich der Glatzkopf hier häufiger für mehrere Tage aufgehalten haben: «Manchmal hört man auch Streit aus der Wohnung.»

Simon Kopp von den Luzerner Strafverfolgungsbehörden hält gegenüber dem «Blick» fest: «Wir können bestätigen, dass wir im Zusammenhang mit den Vorfällen am Fussballspiel eine Person in einer Wohnung im Kanton Aargau gesucht haben. Sie konnte dort jedoch nicht vorgefunden werden. Weitere Informationen können wir aus ermittlungstaktischen Gründen nicht geben.»

Auch Kapo-Sprecher Bernhard Graser bestätigt den Einsatz nach einem entsprechenden Rechtshilfegesuch aus Luzern gegenüber der AZ.

Am Mittwoch stellte gemäss 20min.ch sich der 40-jährige Winterthurer den Behörden. «Wir hatten am Dienstagabend telefonischen Kontakt mit ihm», sagt der Luzerner Polizeisprecher Simon Kopp zu Blick.

Der 40-Jährige befindet sich nun in Gewahrsam. Es werden nun Befragungen durchgeführt. In den nächsten 48 Stunden soll laut Simon Kopp über eine allfällige Untersuchungshaft entschieden werden. (edi)