Regelmässige Schallkontrollen an Veranstaltungen zeigen Wirkung

Das Publikum an Veranstaltungen ist vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen zu schützen. Die eidgenössische Schall- und Laserverordnung (SLV) regelt die zulässigen Grenzwerte. Der Schallwert wird in Dezibel, kurz dB gemessen. Die Schmerzgrenze liegt bei 125 dB und entspricht vergleichsweise dem Lärm eines startenden Düsenjets aus 100 m Entfernung.

Messmethode
Die Schalleinwirkung wird primär in dB festgehalten. Für die Messung und somit die ausschlaggebende Belastung des Gehörs ist der Dauerschallpegel, Mittelwert „Leq“, zu eruieren. Der „Leq“ wird mit einer einstündigen Aufzeichnung eines Schallpegelmessers ermittelt.

Sanktionen
Werden die erlaubten Richtwerte überschritten und die Auflagen nicht eingehalten, wird der Veranstalter durch den Zofinger Stadtrat mit Busse und ggf. Auflagen sanktioniert. Bei gröberen Verstössen erfolgt eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Im letzten Jahr wurden drei Veranstalter mit Überschreitung des Stundenpegels und wegen Missachten der Auflagen verzeigt.

Prävention vor Repression
Der Stadtrat Zofingen ist nicht auf die Repressionen fokussiert. Mit den Kontrollen sollen die Veranstalter auf die gesundheitsgefährdenden Einwirkungen aufmerksam gemacht werden. Der Appell gilt aber auch dem Publikum, sich eigenverantwortlich mit Gehörschutzpfropfen zu schützen. Die präventiven Massnahmen der Kontrollen zeigen Wirkung. Kein Veranstalter musste seit Messungsbeginn im 2016 erneut belangt werden.

Das Fachpersonal der Regionalpolizei Zofingen bietet Veranstaltern Beratungen rund um das Thema Schallgrenzwerte und Schutzmassnahmen an.