
Regierung hält nichts von Müller-Boders Idee – Spielregeln für Urlaubsgesuche an religiösen Feiertagen bleiben
Der Aargauer Regierungsrat erachtet die geltende Regelung an der Volksschule für den Unterrichtsurlaub an hohen religiösen Feiertagen als zweckmässig. Die Schulen vor Ort entscheiden über die Gesuche. Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf.
Bei der Möglichkeit, für hohe religiöse Feiertage Urlaub zu beantragen, handle es sich um ein Erfordernis der verfassungsmässig garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit. Das schreibt der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort zu einer Interpellation von SVP-Grossrätin Nicole Müller-Boder.
Die Möglichkeit gelte für alle Konfessionen, deren religiöse Feiertage nicht mit dem evangelisch-reformiert beziehungsweise römisch-katholisch geprägten Schulkalender kompatibel seien.
Dazu gehörten neben den Muslimen beispielsweise auch Angehörige der griechisch-orthodoxen oder der serbisch-orthodoxen Kirche, des Judentums, des tamilischen Hinduismus oder des tibetischen Buddhismus.
Die Gewährung der Glaubens- und Gewissensfreiheit sei höher zu gewichten als der Aspekt einer möglichen Ungleichbehandlung wegen mehr oder weniger freien Tagen. Zudem gebe es die Möglichkeit, Urlaub für besondere Anlässe im persönlichen Umfeld der Schüler zu beantragen.
Schule vor Ort entscheidet
Die Kompetenz, auf ein entsprechendes Gesuch hin Urlaub zu gewähren, liegt bei der Schulpflege. Diese kann diese Kompetenz an die Schulleitung oder Lehrpersonen delegieren, wie der Regierungsrat ausführt.
Ebenfalls im Ermessen der Schule vor Ort liegt es, Rahmenbedingungen für das Beantragen von Urlaub und zum Aufarbeiten von versäumtem Lernstoff festzulegen. Der Kanton hat keinen Überblick darüber, wie viele Urlaubstage an der Volksschule im ganzen Aargau aus welchen Gründen gewährt werden.
Im übrigens erachtet es der Regierungsrat als nachvollziehbar und sinnvoll, dass Schulen bei der Planung von Sporttagen, Lager und Schulreisen darauf achten, solche Anlässe nicht auf Daten zu legen, an denen ein beträchtlicher Teil der Schülerinnen und Schüler gar nicht teilnehmen kann.
Es gehe dabei nicht einzig um religiöse Feiertage, sondern auch um die Mitwirkung an Grossanlässen – zum Beispiel am Eidgenössischen Turnfest in Aarau oder an der gemeinnützigen „Aktion 72 Stunden“ der Jugendverbände.
SVP-Grossrätin Müller-Boder schrieb in ihrem Vorstoss, es sei stossend, dass „unsere Schulen ihre Aktivitäten nach dem Islam richten“. Andersgläubigen Kindern stünden mehr freie Tage zur Verfügung. Das ist gemäss der Müller-Boder „eine Ungleichbehandlung gegenüber den christlichen Kindern“.
In die gleiche Bresche schlug bereits SVP-Nationalrat Andreas Glarner, als er die Telefonnummer einer Lehrerin veröffentlichte, welche muslimischen Schülerinnen und Schülern zum Bayram einen Freitag zugesprochen hatte.
Glarner und die Lehrerin einigten sich schlussendlich aussergerichtlich.