Reicher Industrieller zermürbt Journalistin

Jana Avanzini betrat das Haus, um sich als Journalistin ein Bild machen zu können. (Bild: zvg)
Jana Avanzini betrat das Haus, um sich als Journalistin ein Bild machen zu können. (Bild: zvg)

Nächste Etappe in einem Rechtsstreit, der die Justiz mittlerweile seit vier Jahren beschäftigt: Auf der einen Seite steht die Stadtluzerner Journalistin Jana Avanzini. Auf der anderen der schwerreiche dänische Industrielle und Immobilienbesitzer Jørgen Bodum, dem die familiengeführte Haushaltwarenfirma gehört.

Es ist ein Streit mit ungleichen Ellen. Über 10 000 Franken Anwaltskosten habe der Prozess die angeklagte Journalistin bereits gekostet, schrieb die Online-Plattform «Zentralplus». Bodum und seine Anwälte hätten ihr Ziel, Avanzini zu «zermürben», erreicht. Sie würde mit dem heutigen Wissen das Haus nicht mehr betreten, sagte sie an einer Podiumsdiskussion in Luzern.

Eigentumsrechte versus Medienfreiheit

Das Kantonsgericht Luzern muss nun entscheiden, ob die Journalistin Hausfriedensbruch begangen hat, als sie 2016 für eine Recherche ein besetztes Haus betrat. Während die Beschuldigte bei einem Schuldspruch die Medienfreiheit in Gefahr sieht, befürchtet die Hausbesitzerin bei einem Freispruch eine Aushöhlung der Eigentumsrechte. Zu welchem Schluss das Kantonsgericht, vor dem gestern der zweistündige Berufungsprozess stattgefunden hat, kommt, wird es später mündlich eröffnen. Das Bezirksgericht hatte im Juni 2019 die Journalistin wegen Hausfriedensbruch zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Das ist passiert: Im April 2016 hatte die linksautonome Gruppe «Gundula» ein leerstehendes Haus an der Luzerner Obergrundstrasse besetzt. Die 1891 erbaute und als erhaltenswert eingestufte Villa, die der Bodum Invest AG gehört, stand bereits seit längerer Zeit leer. Die Journalistin Jana Avanzini arbeitete damals für «Zentralplus». Sie habe das besetzte Grundstück über ein offenes Gittertor und das Haus über eine offene Tür betreten, sagte sie gestern vor Kantonsgericht. Sie habe eine Reportage schreiben wollen, um zu zeigen, was in dem Haus vorgehe und wie es dort aussehe. Denn es habe unterschiedliche Aussagen dazu gegeben. Umstritten war namentlich der Zustand der Villa. Der Eigentümerin wurde vorgeworfen, sie lasse das Haus verfallen, um es abreissen zu können. Sie habe gewusst, dass Verhandlungen über eine Zwischennutzung gescheitert seien, und dass die Besetzung vor einem Ende stehe, sagte die Journalistin vor Gericht. Sie habe sich aber keine Gedanken dazu gemacht, ob sie sich mit dem Betreten des Hauses strafbar mache.

Über ein Politikum aus Stadt Luzern berichtet

Ihre Mandantin sei einzig als Journalistin auf das Grundstück gegangen, betonte die Verteidigerin der Beschuldigten. Die Hausbesetzung sei ein Politikum und somit von öffentlichem Interesse gewesen. Schliesslich sei es auch um Missstände gegangen. Die Verteidigerin führte aus, ihre Mandantin habe den Eindruck gehabt, dass die Besetzung vom Eigentümer geduldet werde. Weil sie sich nicht bewusst gewesen sei, dass ein Delikt vorliegen könnte, habe sie auch nicht vorsätzlich gehandelt. Die Journalistin sei freizusprechen.

Die Verteidigerin sagte, der vor Gericht gebrachte Fall habe weniger als Bagatellcharakter. Es gehe aber auch um die grundsätzliche Frage der Medienfreiheit und den Schutz der Recherche. Sie warf der Grundeigentümerin vor, sich vor allem am Inhalt des Berichts ihrer Mandantin zu stören – und an der Journalistin ein Exempel statuieren zu wollen.

Der Augenschein vor Ort und damit das Betreten des besetzen Grundstücks sei ein angemessenes Mittel gewesen, um objektiv über die Besetzung zu berichten, sagte die Anwältin. Das Hausrecht der Eigentümerin sei nur minimal tangiert worden.

Medienschelte vonseiten des Bodum-Anwalts

Der Anwalt der Hausbesitzerin sah dies ganz anders. Er forderte eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs und eine bedingte Strafe von mindestens 20 Tagessätzen sowie eine Busse. Die Beschuldigte könne für sich keine Sonderrechte in Anspruch nehmen, sagte er. Sie hätte auch auf einem anderen Weg zur Besetzung recherchieren können. Der Anwalt warf der Journalistin vor, ihren Fall mit Hilfe von «Zentralplus» aufzubauschen. Ein bisschen mehr Selbstkritik wäre angebracht, sagte er. Er bezeichnete die Reportage aus dem besetzten Haus als «Erlebnisbericht» ohne jede Enthüllung. Wichtige Informationen für die Öffentlichkeit habe sie nicht enthalten.

Dies rechtfertige es somit nicht, die Eigentumsrechte zu verletzen. Der Anwalt sagte auch, dass die Grundeigentümerin Bodum Invest AG die Besetzung nie geduldet habe. Er rief das Gericht auf, ja nicht die Eigentumsrechte auszuhöhlen. Es sei am Eigentümer zu entscheiden, wer sich auf seinem Grundstück aufhalten dürfe. (sda/ben)