
Restaurants, Homeoffice, Unterricht: Der Bundesrat will die Coronamassnahmen Ende Mai weiter lockern
Darauf haben in der Schweiz viele gewartet: Der Bundesrat hat am Mittwoch weitere Öffnungsschritte diskutiert und den Kantonen einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Der Bundesrat folgt damit seinem Drei-Phasen-Modell und will von der sogenannten Schutz- in die Stabilisierungsphase wechseln. Den definitiven Entscheid fällt er am 26. Mai. Erst hört er die Kantone an.
Sofern es die epidemiologische Lage zulässt, sollen ab 31. Mai die Restaurants auch im Innern wieder Gäste bedienen können, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung schreibt. Es gelten dieselben Regeln wie für den Aussenbereich, also Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch sowie eine Sitz- und Maskenpflicht. Weiterhin erfasst werden die Kontaktdaten.
Mehr Personen bei Veranstaltungen, im Sport und in der Kultur
Auch möchte der Bundesrat bei Veranstaltungen mit Publikum die Obergrenze erhöhen: In Innenräumen von 50 auf 100 Personen und draussen von 100 auf 300. Neu darf zudem die Hälfte der Kapazität genutzt werden und nicht mehr bloss ein Drittel. Ebenfalls per Ende Mai entscheidet der Bundesrat über Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen. Diese wären dann voraussichtlich ab 1. Juli möglich.
Im Amateursport gibt es ebenfalls Lockerungen. Ab Ende Mai dürfen maximal 30 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben – auch vor Publikum. Bei Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen gilt sogar eine Gruppengrösse von 50 Personen. Damit können auch im Amateurbereich wieder Fussballspiele stattfinden. Analog zum Sport wird auch in der Kultur die maximale Gruppengrösse auf 30 Personen erhöht. Bei Auftritten und Proben, die für die Auftritte nötig sind, beträgt die Obergrenze sowohl drinnen wie draussen 50 Personen.
Homeoffice-Pflicht wird für gewisse Betriebe zur Empfehlung
Für Betriebe, die ihre Mitarbeitenden regelmässig testen, soll neu keine Homeoffice-Pflicht mehr gelten, es wird nur noch empfohlen. Der Bund will die Hürden für die Tests in den Betrieben weiter senken und übernimmt daher neben den Test- auch die Poolingkosten. So bald alle Personen geimpft sind, die das möchten, soll die Homeoffice-Regel dann ohne Vorgaben gelockert werden.
Die Hochschulen sollen gemäss Bundesrat ihren Präsenzunterricht ausweiten können. Dafür wird die Beschränkung von maximal 50 Personen aufgehoben, sofern ein Testkonzept vorliegt. Auch dürfen neu die Hälfte der Kapazität genutzt werden. Ebenfalls öffnen sollen Wellnessanlagen.
Keine Quarantäne mehr für Geimpfte
Der Bundesrat will zudem Privilegien Geimpfte schaffen: Sie sollen künftig ebenso wie Genesene von der Kontakt- und Reisequarantäne ausgenommen werden, wie es weiter heisst. Es sei davon auszugehen, dass sie die Krankheit nicht weiter übertragen können. Auch passt er im Hinblick auf die Sommerferien die Reisehinweise des Bundes an.
Auch gibt die Regierung bereits bekannt, wann sie über weitere Öffnungsschritte entscheiden will. In diesem Öffnungspaket seien weitere Erleichterungen unter anderem für Sport und Kultur sowie Veranstaltungen vorgesehen. Die Konsultation dazu startet voraussichtlich am 11. Juni mit Entscheid am 18. Juni.