Restaurants, Kino, Fitnesscenter: Ab Montag geht es nur noch mit Zertifikat

Ab Montag wird sich das öffentliche Leben für Ungeimpfte und Menschen, die sich nicht früher mit dem Coronavirus angesteckt haben, drastisch ändern. Möchten sie in ein Restaurant, Fitnesscenter oder Zoo, müssen sie einen gültigen Test vorweisen. Andernfalls bleiben sie draussen.

Gesundheitsminister Alain Berset präsentierte am Mittwoch die jüngsten Coronamassnahmen des Bundesrates.

Gesundheitsminister Alain Berset präsentierte am Mittwoch die jüngsten Coronamassnahmen des Bundesrates.

Keystone

Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Damit wird die bereits vor zwei Wochen angekündigte Ausweitung der Zertifikatspflicht Realität. Ziel ist es, dass weniger Ungeimpfte mit dem Coronavirus angesteckt werden. Das Risiko, dass sie später auf der Intensivstation landen, ist deutlich höher als bei Geimpften. Mit der Massnahme soll eine Überlastung der Spitäler verhindert werden, heisst es in der Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Eine Zertifikatspflicht gilt ab Montag für Personen ab 16 Jahren im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen. Eingeschränkt wird damit etwa der Zugang zu Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos. Die Massnahme ist befristet bis zum 24. Januar, kann vom Bundesrat bei Bedarf aber auch schon früher aufgehoben werden.

Mit der App Covid Certificate Check kann das Coronazertifikat eingelesen werden.

Mit der App Covid Certificate Check kann das Coronazertifikat eingelesen werden.

Busse für Schummler

Ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen und politische Anlässe, sofern nicht mehr als 50 Menschen anwesend sind. Auf Terrassen hingegen ist kein Zertifikat nötig, ebenso nicht in Gassenküchen und in Restaurants in Transitbereichen von Flughäfen.

Keine Änderungen gibt es für Veranstaltungen im Freien: Bei mehr als 1000 Personen besteht bereits heute eine Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.

Die neue Zertifikatspflicht wirkt sich auch auf den Arbeitsbereich aus. Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmenden jedoch nur dann überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen. Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen für keine weiteren Zwecke verwendet werden.

Wer sich nicht an die Zertifikatspflicht hält, kann mit 100 Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

Nur SVP stellt sich quer

Mit dem Schritt kommt der Bundesrat den Forderungen von Kantonen und fast allen politischen Parteien nach. Noch letzte Woche hatte er von einer Ausweitung der Zertifikatspflicht abgesehen. Die Spitaleinweisungen von Covid-Patienten hätten nicht mehr weiter zugenommen, begründete er damals die abwartende Haltung.

Trotz breitem Zuspruch für die Ausweitung der Zertifikatspflicht regte sich auch Widerstand. Der Schweizerische Fitness- und Gesundheits-Center-Verband warnt vor einem «Todesstoss für die Fitnessbranche». Auch Gastrosuisse wehrt sich gegen den 3G-Zugang. Erneut müsse das Gastgewerbe «den Kopf hinhalten». Der Verband fürchtet «massive Umsatzeinbussen». Von den Bundesratsparteien ist einzig die SVP dagegen. Statt einer ausgeweiteten Zertifikatspflicht fordert sie stärkere Kontrollen an den Grenzen.