
Revision des Jagdgesetzes: Wölfe im Abstimmungskampf
Der Aufschrei aus den Reihen von Pro Natura, WWF und Vogelschutz ist gross: Eine Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes sehe vor, dass auch Tierarten gejagt werden dürfen, die auf der Roten Liste stehen. Mit der Parole «Gegen die Folklore-Jagd auf Schneehuhn, Birkhahn, Waldschnepfe und Co.» haben die Gegnerinnen und Gegner der Gesetzesänderungen das Referendum ergriffen, über das am 27. September an der Urne abgestimmt wird.
David Clavadetscher, Geschäftsführer von Jagd Schweiz – dem Verband der Jägerinnen und Jäger – sieht das im Schulterschluss mit dem Bauernverband und der Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete anders. «Das Parlament hat ein 34 Jahre altes Gesetz revidiert und mit grosser Mehrheit verabschiedet. Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich die Bestände der jagbaren wie auch von bestimmten geschützten Wildtierarten positiv verändert. Das ist eine Erfolgsstory für den Artenschutz und zeigt, wie umsichtig die Kantone mit unseren Wildtieren umgehen», sagt Clavadetscher in seinem Zofinger Büro. «Wolf, Luchs und Biber bereichern heute wieder unsere Landschaft», so Clavadetscher.
Verbandsbeschwerderecht gegen Bestandsregulierungen
Dies soll sich auch nicht ändern. Im Gegenteil: Im bestehenden Gesetz können geschützte Arten nur reguliert werden, wenn sie hohe Bestände aufweisen. Hier dürfen die Kantone ausschliesslich bei Wölfen und Steinböcken Eingriffe in die Bestände bewilligen – und diese Eingriffe unterstehen dem Verbandsbeschwerderecht. Für Luchs, Biber oder Graureiher hat das Parlament Bestandsregulierungen abgelehnt, obwohl die Zahl der Biber und damit die durch sie verursachten Schäden an Infrastrukturen massiv zugenommen hat. Mit dem revidierten Gesetz leistet der Bund neu zusätzliche finanzielle Unterstützung für solche Schäden.
Was aber ist mit dem Wolf? Er bleibt eine geschützte Tierart, und die Rudel bleiben erhalten. Das revidierte Gesetz liefere eine pragmatische Lösung für den Umgang mit dem stetig wachsenden Wolfsbestand und den Angriffen von Wölfen auf Schafe, Ziegen und andere Nutztiere. Den Kantonen wird ermöglicht, die Wolfsbestände vorausschauend und massvoll zu regulieren und so Konflikte zu mindern. «Wichtig ist», betont Clavadetscher, «dass zwischen dem Abschuss einzelner schadenstiftender Tiere und der Regulierung des Bestandes unterschieden wird.» Für beide Massnahmen müssen die Kantone Rücksprache mit dem Bund nehmen. Zudem werden Nutztierhalterinnen und -halter stärker in die Pflicht genommen: Sie müssen Herdenschutzmassnahmen ergreifen, um Entschädigungen für Wolfsrisse zu erhalten – und Jägerinnen und Jäger verpflichtet das neue Gesetz, anspruchsvolle Prüfungen abzulegen und ihre Treffsicherheit regelmässig zu beweisen. Tierschutz und Tiergesundheit werden gestärkt. «Deshalb», sagt Clavadetscher, «ist das neue Gesetz fortschrittlich.»
Wichtig auch: Die Lebensräume von Wildtieren werden aufgewertet und besser vernetzt. So sorgt das Gesetz dafür, dass die Verbindungswege der Wildtiere vor Verbauungen geschützt und bei Strassen und Bahnlinien Brücken und Unterführungen erstellt werden.