
Riesiger Anlagebetrug: Verwaltungsratspräsident der ASE fordert Freispruch
Der heute 46-jährige Schweizer kassierte vom Bezirksgericht Laufenburg im Dezember 2017 eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Das Gericht verurteilte ihn wegen ungetreuer Geschäftsführung, Misswirtschaft und Geldwäscherei.
Die Verteidigung des Mannes plädierte vor Obergericht wie bereits vor Bezirksgericht auf Freispruch. Der Beschuldigte sei «ahnungslos» gewesen und habe nichts vom Schneeballsystem der ASE und von geheimen Konten gewusst. Er habe selbst viel Geld verloren. Es hätten keine Anzeichen für einen Betrug bestanden.
Die Verteidigung erneuerte auch die Vorwürfe an die Adresse der Basler Kantonalbank (BKB), die Depotbank der ASE-Anlegergelder gewesen war. Die BKB sei als «professioneller Partner» aufgetreten. Dies sei ein Grund gewesen, dass der ehemalige Verwaltungsratspräsident nichts bemerkt habe, hielt die Verteidigung fest.
«BKB trägt Mitverantwortung»
Dabei habe sich die BKB «schlampig und unprofessionell» verhalten. Auch sei der Beschuldigte vom Geschäftsführer der ASE getäuscht worden. Die Bank habe über die Kontostände nur nach Rücksprache mit dem ASE-Chef Auskunft gegeben. Die Bank habe die Delikte erst ermöglicht. Sein Mandant sei selbst Opfer, betonte die Verteidigung.
Die Staatsanwaltschaft wird im Verlauf der Verhandlung den Antrag stellen, die Berufung des ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten abzuweisen. Sie wird nach eigenen Angaben eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren fordern. Die Staatsanwaltschaft hätte den Schuldspruch des Bezirksgerichts nicht weitergezogen.
ASE-Chef will tiefere Strafe
Der ehemalige ASE-Geschäftsführer, die treibende Kraft des Anlagebetrugs, will eine tiefere Strafe. Das Bezirksgericht Laufenburg hatte den heute 52-jährigen Schweizer zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Es befand den Hauptangeklagten unter anderem des gewerbsmässigen Betrugs für schuldig. Er hatte alle Schuld auf sich genommen.
Verschiedene Privatkläger fochten dieses Urteil an. Sie verlangten auch einen Schuldspruch wegen Geldwäscherei. Auf ihrer Sicht geht es darum, der BKB eine Schuld am Anlagebetrug nachzuweisen.
Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Berufung, obwohl sie vor Bezirksgericht eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert hatte. Die Berufungsverhandlung dauert drei Tage. Wann das Urteil eröffnet wird, steht noch nicht fest.
Superrendite versprochen
Die ASE Investment mit Büroräumen in Frick AG war von 2006 bis 2012 eine externe Vermögensverwalterin. Sie bot ihren Kunden Devisengeschäfte in verschiedenen Finanzprodukten an.
Anleger wurden mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte 2500 Geschädigte. Davon haben sich 639 als Privatkläger am Strafverfahren konstituiert. Der grösste Teil der Deliktsumme von 170 Millionen Franken dürfte für die Anleger verloren sein. Das Kürzel ASE stand übrigens für „Anlage, Sicherheit, Ertrag“.
Untersuchungen gegen BKB
Die Basler Kantonalbank droht im Zusammenhang mit dem ASE-Anlagebetrug ein Strafverfahren. Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss nach einem Entscheid des Obergerichts ihre Untersuchungen gegen die BKB wieder aufnehmen.
Vor drei Jahren hatten 300 Geschädigte der ASE eine Strafanzeige gegen die BKB-Verantwortlichen wegen Geldwäscherei eingereicht. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hatte diesen Fall vom Hauptverfahren gegen die ASE-Verantwortlichen abgetrennt.
Sie stellte die Strafuntersuchungen gegen die BKB ein. Brisant wurde die Sache in den letzten Monaten vor allem deswegen, weil der damalige BKB-Chef Guy Lachappelle, heute Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen ist.