Rothrist blickt in die Zukunft

Die rechtsgültige Bau- und Nutzungsordnung sowie der Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Rothrist stammen aus dem Jahre 2001. Der Planungshorizont von 15 Jahren ist erreicht und es ergibt sich Anpassungsbedarf. Seit der letzten Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurden verschiedentlich planerische und gesetzliche Grundlagen überarbeitet. Dazu gehören das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und der überarbeitete Kantonale Richtplan.

Wie der Gemeinderat in einer Mitteilung festhält, musste im Rahmen der laufenden Totalrevision der Nutzungsplanung in einer ersten Phase die Strategie zur räumlichen Entwicklung der Gemeinde Rothrist festgelegt werden. Zu diesem Zweck hat die vom Gemeinderat eingesetzte Begleitkommission unter der Leitung von Gemeinderat Hans Rudolf Sägesser das «Räumliche Entwicklungsleitbild – Vision 2040+» erarbeitet. Das Entwicklungsleitbild gibt Auskunft über die Ziele und Absichten der räumlichen Entwicklung im Gemeindegebiet, vergleicht diese mit dem Ist-Zustand und definiert Handlungsräume. Zudem dient es der Gemeinde als Führungsinstrument für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung.

Fünf Mitwirkungsbeiträge

Für das Entwicklungsleitbild wurde Anfang Jahr ein beschränktes Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Ortsparteien, die Vereinigung Rothrister Unternehmungen, der Gewerbeverein, der Naturschutzverein und die Umweltschutzkommission hatten während 30 Tagen Gelegenheit zur Stellungnahme. Es gingen fünf Mitwirkungsbeiträge von Parteien, Kommissionen und Privatpersonen ein. Die Begleitkommission hat die Eingaben besprochen und das Entwicklungsleitbild teilweise überarbeitet. Der Gemeinderat hat das Leitbild Anfang Mai genehmigt. Es kann auf der Website der Gemeinde Rothrist unter der Rubrik «News» eingesehen werden.

Rothrister Anfang 2019 gefragt

Die Rothrister Bevölkerung erhält zu einem späteren Zeitpunkt Gelegenheit, zu den Planungsmassnahmen und Vorschriften Stellung zu nehmen. Das offizielle Mitwirkungsverfahren, bei dem jedermann Bemerkungen anbringen und Vorschläge unterbreiten kann, ist Anfang 2019 vorgesehen. Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung findet ausserdem eine öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit statt – voraussichtlich im Herbst 2019. Die Totalrevision der Nutzungsplanung muss schliesslich auch noch von der Gemeindeversammlung und vom Grossen Rat genehmigt werden. (J/EGU)