
Rupperswil-Urteil: Thomas N. und Staatsanwaltschaft melden Berufung an
Am 16. März fällte das Bezirksgericht Lenzburg im Vierfachmord Rupperswil das Urteil: Der 34-jährigen Thomas N. zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe sowie einer vollzugsbegleitenden ambulanten Therapie wegen seiner Pädophilie. Zudem sprach das Gericht eine ordentliche Verwahrung aus.
Nach der mündlichen Eröffnung des Urteils vom 16. März hatten sowohl die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau als Anklägerin als auch Täter Thomas N. und seine Pflichtverteidigerin Gelegenheit, sich zu überlegen, ob sie das Urteil akzeptieren oder anfechten wollen, also ob sie Berufung einlegen wollen oder nicht.
Wie üblich stellte das Gericht nach der mündlichen Urteilseröffnung den Parteien das schriftliche Dispositiv zu. Dabei handelt es sich um den Urteilsspruch an sich, begründet wird das Urteil darin nicht. Zehn Tage haben die Parten nach Zustellung des Dispositivs Zeit, Berufung anzumelden. Wie das Gericht jetzt informiert, haben beide Seiten Berufung angemeldet.
Dies bedeutet allerdings noch nicht, dass das Urteil weitergezogen wird und vor dem Aargauer Obergericht nochmals verhandelt wird. Es bedeutet lediglich, dass das Gericht jetzt das Urteil schriftlich begründen muss. Dieses begründete Urteil ist „voraussichtlich im Sommer 2018 zu erwarten“, wie die Gerichte des Kantons Aargau in ihrer Mitteilung schreiben. In ihm wird jeder Punkt eingehend behandelt und begründet wird.
Liegt das begründete Urteil vor, haben die Parteien wiederum 20 Tage Zeit, zu entscheiden, ob sie die Berufung definitiv erklären wollen oder nicht. Würden innert dieser Frist jedoch keine Berufungserklärungen eingehen, würde das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg rückwirkend auf den 16. März 2018 rechtskräftig werden.
An der Situation von Thomas N. ändern die jetzt angemeldeten Berufungen nichts: Er befindet sich weiterhin im vorzeitigen Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies ZH.