SBB schuldet der Stadt 670’000 Franken für einen Kanalisationsanschluss

Das ist doch schon mal was für ein neues Budget: Die SBB hat gegen die Eisenbahnerstadt Olten prozessiert und verloren. Das Verwaltungsgericht bestätigt eine Forderung der Stadt für den Kanalisationsanschluss der neuen SBB-Betriebszentrale Mitte. Das bringt Olten knapp 700’000 Franken ein. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, die SBB könnte es auch noch vor Bundesgericht versuchen.

Der Fall ist komplex, es geht dabei unter anderem um eine fast 100-jährige Vereinbarung. In einem Vertrag von 1928 ist die Abtretung von Land der Bundesbahnen an den Kanton und die Stadt Olten geregelt. Es geht um die Gösgerstrasse und das anstossende Aarebord zwischen Bahnhofplatz und SBB-Werkstätte, dort wo heute die imposante Betriebszentrale Mitte der SBB steht. Eine Bestimmung in diesem Vertrag verpflichtete die Einwohnergemeinde Olten, das Abwasser des SBB-Werkstättenareals kostenlos abzunehmen und durch die damals bereits bestehenden Anlagen in die Aare abzuleiten.

Im Mai 2017 stellte die Oltner Baudirektion nun aber der SBB die Kanalisationsanschlussgebühr für das neue Betriebszentrum gemäss ihrem heutigen Reglement über Erschliessungsbeiträge und Gebühren in Rechnung: Ein Prozent des Gebäudeversicherungswertes von rund 62 Millionen, macht inklusive Mehrwertsteuer 669’698 Franken und 50 Rappen.

Dagegen erhob die SBB Beschwerde, blitzte aber beim Oltner Stadtrat, danach bei der kantonalen Schätzungskommission und nun eben auch beim Verwaltungsgericht ab.

Andere Zeiten, andere Sitten

Zur Zeit der Landabtretung vor bald 100 Jahren gab es noch keine Kanalisation und Abwasserreinigungsanlagen wie wir sie heute kennen, und es wurden später auch Zusatzvereinbarungen zwischen der SBB und der Einwohnergemeinde der Stadt Olten getroffen. Vereinfacht lässt sich der Rechtsstreit aber so zusammenfassen, dass man sich bei der Bahn auf den Standpunkt stellt, am alten Vertrag von 1928 und somit an der Befreiung von Anschlussgebühren sei grundsätzlich immer festgehalten worden, während man in Olten findet, die Verhältnisse in Sachen Abwasserbeseitigung hätten sich unterdessen doch stark geändert.

So habe der Vertrag von 1928 gar nicht die Befreiung von Kanalisations-Anschlussgebühren im heutigen Sinn regeln können, weil es damals ja noch gar keine Abwasseranlagen und Anschlussgebühren gab. Das sieht das Gericht offenbar auch so. Im Übrigen habe schon der Vertrag von 1928 weder für Kanton und Stadt eine Verpflichtung noch für die SBB das Recht bedeutet, «für alle Zukunft alle möglichen Abwässer oder Flüssigkeiten in beliebiger Menge aus dem SBB-Areal kostenlos in die Aare abzuleiten», heisst es im Urteil.

Von wegen Lagerhalle

Abgewiesen hat das Verwaltungsgericht auch die Forderung, der SBB, die Anschlussgebühren seien zumindest zu reduzieren, weil sie von der Stadt unverhältnismässig hoch angesetzt worden seien. Dies, weil der sehr hohe Gebäudeversicherungswert mit dem spezifischen Bauwerk und seinen hohen technischen Anforderungen zu tun habe, in dem aber verhältnismässig wenige Personen arbeiten und somit auch nur einen geringen Abwasseranfall verursachen würden. Das sieht das Gericht nun gar nicht so.

Erstens ergebe sich aus dem Vergleich der Baukosten von rund 99 Millionen und der Versicherungssumme, dass die teuren technischen Einrichtungen gar nicht in die Gebäudeversicherungssumme eingeflossen sind. Zweitens könne die Betriebszentrale abwassertechnisch keineswegs mit einer Lagerhalle verglichen werden, wenn dort nach eigenen Angaben der SBB 350 Mitarbeitende teilweise rund um die Uhr arbeiten und sich allein im Kommandoraum der Zentrale über 100 operative Arbeitsplätze befinden.

Von der Beanspruchung her sei das mit einem Bürogebäude, das rund um die Uhr in Betrieb ist, vergleichbar – oder mit einer Wohnbaute für 350 Bewohner. Somit entspreche die Anschlussgebühr durchaus der Gegenleistung der Stadt und sei nicht unverhältnismässig hoch. Olten liege im Gegenteil unter dem Durchschnitt der entsprechenden Gebühren im Kanton.