
Schon Hunderte tote Tiere: Geflügelpest tobt an der Grenze zum Aargau

Das sollte man wissen: Virus für Menschen unbedenklich
Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern, und übrigen Geflügelprodukten ist für den Menschen unbedenklich, da das Virus bei der Zubereitung bereits bei 70 Grad Celsius abgetötet wird. Bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch sollten aber die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden.
Im Kreis Waldshut grassiert die Geflügelinfluenza. Viele Tiere sind in den vergangenen Tagen der Seuche zum Opfer gefallen. Bis Montag verendeten 143 Hühner, 1 Pute und 17 Wachteln. Ausserdem mussten 248 Hühner, 9 Wachteln und 5 Enten vom zuständigen Veterinäramt getötet werden.
Eingeschleppt wurde die Pest am 19. März von einem fahrenden Geflügelhändler aus dem westfälischen Paderborn, erklärt das Waldshuter Veterinäramt. Er verkaufte aus seinem Transportfahrzeug an Klein- und Hobbyhaltungen Nutz- und Rassegeflügel wie Hühner, Enten, Gänse, Puten und Wachteln.
Beim Landratsamt hätten sich inzwischen zwei Dutzend Geflügelhalter gemeldet oder waren über eine Bestellliste des Händlers bekannt, heisst es weiter. In fast allen Betrieben seien nach ein bis sieben Tagen nach dem Kauf die typischen Krankheitsanzeichen – Schwäche, röchelnde Atmung, Kopfschütteln und Atemnot – und schliesslich Todesfälle aufgetreten. Betroffen sind sowohl zugekaufte Tiere als auch bereits im Bestand befindliche Tiere.
Bisher keine Hinweise auf Ausweitung über die Grenze
Es gelte, die Ausbreitung der Krankheit so schnell wie möglich zu unterbinden, um andere Geflügelhalter zu schützen, teilt das Landratsamt weiter mit. Sollte sich das Virus auch in andere Geflügelhaltungen ausbreiten, müssten einschneidende Massnahmen für den jeweiligen Seuchenbetrieb, darunter ein drei Kilometer grosser Sperrbezirk und ein zehn Kilometer grosses Beobachtungsgebiet angeordnet werden.
Unter Beobachtung steht der Ausbruch auch beim Aargauer Veterinärdienst.
«Massnahmen sind bis jetzt
keine getroffen worden»
sagt die Leiterin für Verbraucherschutz, Alda Breitenmoser. Man verfolge die Entwicklung aber aufmerksam. Entsprechende Schritte fallen in die Verantwortung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Bis jetzt gibt es keine Hinweise, dass sich die Seuche auf das grenznahe Zurzibiet ausgeweitet hat.
Ganz anders präsentiert sich die Situation ennet des Rheins. Alle Seuchenbetriebe und Betriebe, in denen ein Verdacht des Ausbruchs besteht, müssen geräumt werden. Das vorhandene Geflügel wird entsprechend den tierschutzrechtlichen Vorgaben getötet und unschädlich beseitigt. Gleichzeitig werde alles unternommen, um durch Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen die Verschleppung des Virus aus dem Seuchenbestand zu verhindern, heisst es.
Betrieben droht die Stilllegung
Auch für die übrigen Betriebe könnten die Folgen des Ausbruchs schwerwiegend sein. Ihnen droht die Stilllegung. Im Falle einer Weiterverbreitung müssen, schreibt der «Südkurier», weitere Massnahmen getroffen werden, die eine Verschleppung des Virus verhindern.
Für Geflügel im Sperrgebiet würde dann eine Stallpflicht gelten. Halter sollten, so die Empfehlung, ebenfalls bestimmte Sicherheitsmassnahmen ergreifen, da durch kontaminierte Kleidung, Schuhe oder Fahrzeuge die Seuche verschleppt werden könne.
Dieses Runterfahren der Betriebe hätte insbesondere für jene, die Eier oder Geflügelfleisch vermarkten, wirtschaftliche Folgen. Eier dürften nur mit Genehmigung über eine Packstelle verkauft werden.