«Schwach aufgestellt»: Parlament erhält schlechte Noten für sein Handeln während der Covidkrise

Als die Lage brenzlig wurde, nahm sich das Parlament selbst aus dem Rennen. Just in dem Moment, in dem der Bundesrat die ausserordentliche Lage ausrief, brach das Parlament seine Session ab. Der Bundesrat traf die darauf folgenden weitreichenden Covid-Entscheide selbst. National- und Ständerat hatten nichts mehr zu sagen.

Dies stösst nun auf scharfe Kritik aus der Wissenschaft. Die Staatsrechtler Katja Gfeller und Andreas Glaser vom Zentrum für Demokratie in Aarau stellen dem Parlament ein staatspolitisch verheerendes Zeugnis aus. Das Parlament sei nicht nur «aufgrund des Verfahrensrechts gelähmt» gewesen. Es sei «strukturell schwach aufgestellt» und habe dem Bundesrat «während geraumer Zeit stillschweigend die Gesetzgebungshoheit überlassen», schreiben sie in der aktuellen Ausgabe der Publikation Jus Letter.

«Nebendarstellerin, wenn nicht sogar Zuschauerin»

Kurz: Das Parlament sei während der Coronakrise eine «Nebendarstellerin, wenn nicht sogar Zuschauerin» gewesen und habe seine Verantwortung als oberste Gewalt im Bund und als Kontrollorgan des Bundesrates nicht wahrgenommen. Im Gegenteil: Es habe seine Session freiwillig abgebrochen und damit gar noch die «exekutive Selbstermächtigung» des Bundesrates gestützt.

Kritsch sehen die Autoren auch, dass alleine das Ratsbüro den Abbruch der Session habe beschliessen können. So weitreichende Entscheide müssten vom Parlament beschlossen werden, halten die Autoren fest. Sie fordern nun eine Anpassung der Gesetze, damit das Parlament in einer künftigen Krisensituation den Bundesrat kontrollieren könne.

Doch gerade in Extremsituationen sei es von besonderer Bedeutung, dass sich die Staatsgewalten gegenseitig kontrollierten und hemmten. Das Vertrauen in die Räte scheint bei den Staatsrechtlern dabei nicht mehr allzu gross: Als das Parlament wieder tagen konnte, habe es keine Anstalten gemacht, die Notverordnungen des Bundesrat gross zu korrigieren, sondern im folgenden Gesetz dem Bundesrat wiederum ausserordentlich viel Macht zugestanden.

Das Gesetz soll künftig die Parlamentarier zur Session zwingen

Sie fordern als Konsequenz: Das Parlament müsse verpflichtet werden, in sich in ausserordentlichen Lagen «rasch zu versammeln, um durchgehend verhandlungsfähig zu bleiben.» National- und Ständeräte sollen Notverordnungen vorgängig behandeln und nicht erst im Nachhinein abnicken. Konkret bringen Glaser und Gfeller folgende Lösung ins Spiel: Ruft der Bundesrat eine ausserordentliche Lage aus, seien die Räte unverzüglich einzuberufen zu einer ausserordentlichen Session. «Weder die Frage, noch die Frage die Räte einberufen werden, sollte im Ermessen des Parlaments liegen.»

Auch im Parlament selbst waren breite Kreise nicht zufrieden, wie National- und Ständerat die Covid-Krise (nicht) meisterten. In den staatspolitischen Kommissionen werden nun Änderungen diskutiert. Wie diese konkret aussehen sollen, ist noch nicht bekannt.