Sich für 75 Franken der Militärdienstpflicht entledigen?

Zu diesem Schluss muss man dieser Tage bei der Zeitungslektüre kommen. Zum einen nehmen die Linken im Kanton Zürich erneut Anlauf für eine Reichtumssteuer – zum andern soll das Thema Ehe für alle einen Booster in Form einer legalisierten Eizellenspende erhalten.

Mit der 99-Prozent-Initiative, wollten die Juso Vermögenserträge – Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne auf Aktien – ab einem Sockelbetrag von 100 000 Franken massiv höher besteuern. Dass dies nicht nur die «Superreichen» getroffen hätte, hat die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und -bürger glasklar erkannt und die Initiative am 26. September mit einem Nein-Anteil von 65 Prozent verworfen. Den Ball für einen erneuten Anlauf in Richtung Reichtumssteuer haben Juso, SP, Gewerkschaften und Grüne im Kanton Zürich bereits aufgenommen. Deren kantonale Volksinitiative verlangt, dass Leute mit einem Vermögen über drei Millionen Franken mit einem Steuerzuschlag von 20 Prozent die Pandemiekosten verstärkt mittragen sollen – da sie die Gewinner der Pandemie seien.

Im Visier sind aus dem verengten volkswirtschaftlichen Blickwinkel der Initianten Leute, die sich Wohneigentum leisten können. Deren Haus oder Wohnung hat – in Zeiten des Home-Offices und der Verunsicherung angesichts der hohen Zahl Impfverweigerer – als Hort der Sicherheit unbestritten an Wert zugelegt. Geld, das abgeschöpft werden soll und eventuell dem einen oder anderen Besitzer bei der künftigen Finanzierung seines Eigenheims fehlen könnte. Ein Stichwort ist die energetische Sanierung von Liegenschaften, die mehr und mehr per Gesetz verpflichtend gefordert wird.

Ehe für alle. 64,1 Prozent der Stimmbürgerinnen und -bürger wollten am 26. September gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe ermöglichen – eingeschlossen das Recht auf Kindsadoption und für lesbische Paare der Zugang zur Samenspende. Klar verboten bleiben sollte die Eizellenspende – es sollte männlichen Paaren nicht gestattet werden, eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen. 41 Tage nach dem Urnengang die grosse Überraschung. Ein erster Schritt hin zur Legalisierung der Eizellenspende ist gemacht: Die zuständige Nationalratskommission hat dem Anliegen im Grundsatz zugestimmt. Sie folgte damit der Meinung der Nationalen Ethikkommission, die das Verbot der Eizellenspende in Anbetracht der Zulässigkeit der Spermienspende als diskriminierend empfindet. Ausgeblendet bleibt die Frage, wer das Kind austragen soll.

Apropos «LGBTIQ» (die Buchstaben stehen für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans, Intergeschlechtliche und quere Menschen): Ab dem 1. Januar 2021 kann sich, wer sich im geschlechtlich gesehen falschen Körper geboren sieht, beim zuständigen Zivilstandsamt melden und für eine Gebühr von 75 Franken sein Geschlecht im Personenstandsregister ändern – einen neuen Vornamen eintragen lassen. Kann das nicht zu Missbrauch führen? Für eine Frau gibt es weder eine Militär- noch Zivilschutz- oder Zivildienstpflicht. Und eine Wehrpflichtersatzabgabe schon gar nicht. Also mit 18 das Geschlecht ändern und so Plichten umschiffen? Funktioniert das? Laut «20 Minuten» hat Armee-Sprecher Stefan Hodel zumindest das Umgekehrte bestätigt: Ein 18-jährige Frau, die den Geschlechtseintrag anpasst, muss zur Aushebung erscheinen und allenfalls in die Rekrutenschule einrücken.