Sieben Jahre Landesverweis für Brittnauer Posträuber

Eine Beute von 200 000 bis 300 000 Franken hatte sich der 39-jährige Kroate erhofft, der im letzten Juli die Postfiliale in Brittnau überfallen wollte. Doch der Versuch ging daneben: Die Angestellte, die er mit vorgehaltener Pistole zwang ihn hineinzulassen, konnte den Tresor nicht öffnen. Dieser war durch ein Zeitschloss gesichert. Als später eine zweite Postangestellte die Filiale betrat, wollte er auch sie dazu bewegen, den Tresor zu öffnen. Dieser blieb aufgrund der Zeitsicherung aber weiterhin verschlossen. Während der Räuber abwartete, umstellte die Kantonspolizei Aargau das Gebäude: Eine der beiden Angestellten hatte in der Zwischenzeit den stillen Alarm ausgelöst. Der Mann gab auf und stellte sich.

Gestern musste sich der Vater von vier Kindern vor dem Bezirksgericht Zofingen wegen versuchtem Raub, Vergehen gegen das Waffengesetz und missbräuchliche Verwendung von Kontrollschildern verantworten. Letzeres, weil er kurz vor dem Überfall falsche Nummernschilder an seinem Auto montierte, um später auf der Flucht nicht erkannt zu werden. «Ich hatte Schulden und stand unter psychischem Druck», erklärte er seinen Raubversuch vor Gericht. Mit dem Geld habe er die Schulden und die Unterhaltsforderungen seiner Ex-Frau bezahlen wollen.

Wie im Film
In der Nacht vor der Tat habe er kaum geschlafen, sagte der Mann, der auch die kosovarische Staatsangehörigkeit besitzt. Die Idee, eine Post zu überfallen, sei ihm spontan gekommen. Die Nummernschilder habe er auf einer Raststätte im Abfall gefunden. Bei einem befreundeten Waffensammler habe er kurz vor dem Überfall eine Pistole besorgt. «Zur Abschreckung; wie im Film», sagte er. Nie habe er die Absicht gehabt, damit jemandem zu drohen oder gar Gewalt anzutun. Die ungeladene Waffe sei beim Überfall nicht auf die Angestellten gerichtet gewesen.

Zufällig Kabelbinder dabei
Kaum habe er die Post betreten, habe er den Raubversuch bereut. «Ich habe die Frauen beruhigt und ihnen gesagt, dass sie sich nicht fürchten müssen.» Die Kabelbinder, die in seinem Rucksack gefunden wurden, hätte er zufällig mitgeführt. «Ich habe mal auf dem Bau gearbeitet und habe darum immer Werkzeug und Kabelbinder dabei», sagte der gelernte Gipser und Bauführer.

Der Staatsanwalt ging beim Raubversuch von einem geplanten Vorgehen aus, wie er nach der Befragung des Beschuldigten durch die Richter verlas. «Die angeblich gefundenen Kontrollschilder und die unabsichtlich mitgebrachten Kabelbinder erscheinen mir gar zufällig.» Der Beschuldigte spreche zwar von Reue, habe aber trotzdem erst aufgegeben, als er draussen vor der Post die Polizisten stehen sah – dann, als ihm sowieso nichts anderes mehr übrig blieb.

Der Verteidiger des Beschuldigten sprach in seinem Plädoyer von einer Kurzschlusshandlung des Mannes. Er habe aus Verzweiflung gehandelt, weil er wegen seiner Schulden unter Druck stand. Für die Post-Angestellten habe nie eine Gefahr bestanden und sie hätten sie sich während des Überfalls nicht bedroht gefühlt. «Der Polizei gegenüber sagten die Frauen sogar, der Mann sei dabei sehr anständig gewesen.»

Der Staatsanwalt forderte fünfeinhalb Jahre Haft und 15 Jahre Landesverweis. Denn der Überfall ist nicht das erste Vergehen des Beschuldigten: Er verfügt bereits über drei Seiten Vorstrafen, die unter anderem mit ausstehenden Zahlungen zusammenhängen. «Ein typisches Beispiel für eine gescheiterte Integration», meinte der Staatsanwalt. Käme hinzu, dass der Mann vor über einem Jahr nach Kroatien gezogen sei und über keinen Lebensmittelpunkt verfüge.

Die Verteidigung plädierte auf eine Haftstrafe von 12 Monaten. Von einem Landesverweis sei abzusehen. Der Beschuldigte habe 30 Jahre lang in der Schweiz gelebt; seine Eltern und Geschwister wohnten ebenfalls noch hier. Der Beschuldigte selbst bat, ihn nicht des Landes zu verweisen. «Ich weiss, ich habe falsch gehandelt – aber mein Herz ist hier in der Schweiz.»

Nicht integriert
Das Gericht konnte er damit nicht überzeugen: Es verurteilte den Mann schliesslich zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren und einem Landesverweis von sieben Jahren. Dafür seien alle Voraussetzungen erfüllt. Der Beschuldigte sei zwar in der Schweiz aufgewachsen, habe sich aber angesichts seiner zahlreichen Vorstrafen weder beruflich noch sozial integriert. «Wir kaufen ihnen auch nicht ab, dass sie beim Überfall spontan gehandelt haben», sagte die Gerichtspräsidentin. Der Raub sei einzig darum erfolglos verlaufen, weil die Angestellten den Tresor nicht öffnen konnten – und nicht etwa, weil der Mann den Überfall aus Reue abgebrochen hätte.