
Skiferien-Chaos sei Dank: Gestaffelt an den Skilift

Im Bezirk Zofingen enden diese Woche die Sportferien – während sie im Ostaargau erst begonnen haben. Im Gegensatz zu anderen Schulferien, die kantonsweit einheitlich terminiert sind, ist bei den Schneesportwochen eine Staffelung Koordinationsziel. Der Grund? So finden Familien – und Schulen für ihre Lager – leichter eine freie Unterkunft in den Bergen. Die Tourismusregionen freuts, ihre Hauptsaison wird so länger.
Geht es nach dem Bündner Grossen Rat, dann sollen die Kantone künftig ihre Sportferientermine nicht mehr autonom festlegen, sondern koordiniert durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Ein entsprechender parlamentarischer Auftrag an den Bündner Regierungsrat, in diese Richtung auf die EDK einzuwirken, wurde Mitte Januar überwiesen. Urheber des Vorstosses ist CVP-Grossrat Maurus Tomaschett – Geschäftsführer der Sportbahnen Vals und Vorstandsmitglied von Bergbahnen Graubünden. Ziel des Bergbähnlers sind Sportferien, die sich von Januar bis März hinziehen – losgelöst von Ostern oder dem Fasnachtstermin. «So können die Ressourcen der Skigebiete besser genutzt werden», sagt Tomaschett. Offen bleibt da nur die Frage, ob die Stadt Basel ihre Fasnachtsferien zugunsten des Schneesports zur Disposition stellt …
Koordination und Feiertage
Apropos Koordination: Bis Ostern (Karfreitag) sind es noch 51 Tage. Da kommt in der Region Zofingen Vorfreude auf das längste freie Wochenende im Kalenderjahr auf – nicht so in den Bezirken Bremgarten, Laufenburg, Muri, Zurzach und Teilen Rheinfeldens. Dort ist der Ostermontag ein Arbeitstag, was auch für den Pfingstmontag gilt. Der Berchtoldstag – 2. Januar – ist in Baden, Bremgarten, Laufenburg, Muri und Rheinfelden ein Werktag – im Kirchenkalender gibt es keinen heiligen Berchtold. Grotesk: Teilweise ist die Feiertagsregelung nicht einmal auf Bezirksebene einheitlich (siehe Box).
Meist dennoch ein freier Tag
Aber: Viele Betriebe und Ladengeschäfte bleiben an diesen drei Tagen in den genannten Bezirken auch ohne gesetzliche Vorgabe geschlossen – so in der Vergangenheit die Migros- und Coop-Filialen. Anders der Ostermontag im Kanton Luzern – auch hier kein Feiertag – wo die Einkaufszentren die Aargauerinnen und Aargauer zum Shopping einladen.
Weshalb ein solcher Wirrwarr? In unserer föderalistischen Schweiz ist auf Bundesebene nur geregelt, dass der 1. August ein Feiertag ist. Alle anderen Feiertage zu bestimmen, ist Sache der Kantone.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es auf deren Ebene für Feiertage, die nicht auf einen Sonntag fallen, nur für Neujahr, Karfreitag, Auffahrt und den ersten Weihnachtsfeiertag einen Konsens gibt. Was der Bund, respektive dessen Arbeitsgesetz, dennoch vorschreibt, ist die Zahl der Feiertage, welche Sonntagen gleichgestellt sind. Nebst dem Bundesfeiertag sind das deren neun. Das Zofinger Kinderfest am ersten Freitag im Juli gilt als lokaler Feiertag – nach den Buchstaben des Gesetzes ein vom Arbeitgeber freiwillig gewährter freier Tag. Gleich verhält es sich mit den Patroziniumsfesten zu Ehren der kirchlichen Schutzpatrone in den Luzerner Gemeinden – Richenthal kennt in seinem Kalenderjahr gar deren drei.