
Solarstrom-Subventionen: auf Platz 4530 der Warteliste
Mario Geiser ist in seinem Herzen ein «Grüner». Er trennt Abfälle und überwacht seinen Stromkonsum. Heute in seiner Wohnung in Zofingen – früher in Pfaffnau, wo er Inhaber eines Karosseriebetriebs war, der aktuell von der Gemeinde für ihr Bauamt genutzt wird. Auf dessen Dach liess er eine Photovoltaikanlage errichten. Das war 2012 und kostete ihn rund 140‘000 Franken. Seine Investition schien ihm damals angesichts der Ansätze der KEV (der kostendeckenden Einspeisevergütung) auch ökonomisch interessant.
«Sie dürfen nicht vergessen», sagt er, «dass eine Solaranlage innert 30 Jahren abgeschrieben werden muss.» Die Wechselrichter – ohne sie kann kein Solarstrom ins Netz gelangen – sind laut Geiser in der Regel nach 15 Jahren fällig. Kosten in einer Grössenordnung von 8000 Franken. «Wartung und Unterhalt einer Solaranlage werden massiv unterschätzt», sagt Mario Geiser.
Geld – Subventionen – das hat er nie gesehen. Bei der KEV lag er nach vier Jahren für seine Vergütung noch immer auf Platz 4530 der Warteliste. Dies notabene vor dem Hintergrund, dass es ab Inbetriebnahme einer Anlage für maximal 20 Jahre lang KEV gibt.
Was sagt Doris Leuthard?
Mario Geiser blieb nicht untätig und schrieb «Pontius und Pilatus» – auch an Energieministerin Doris Leuthard. Deren Antwort? «Vielen Dank für Ihre Mitteilung und Ihr Engagement für erneuerbare Energien … Es ist mir bewusst, dass die aktuelle Situation bei der KEV verunsichert.» Dann für Geiser der Hammer: «Anlagen auf der Warteliste haben grundsätzlich kein Anrecht auf eine Förderung.»
Wie bitte? Dem Bund ist das Geld für die KEV ausgegangen. Sehr viel Geld der Öko-Abgabe, welche alle Stromkonsumentinnen und –konsumenten zu leisten haben, fliesst heute in die Wasserkraft und subventioniert unrentable Anlagen, an denen meist die öffentliche Hand beteiligt ist.
Für Geiser kommt es noch «dicker». Seine Anlage liefert 47 kWp. Für diese – auch wenn auf der Warteliste – gibt es ab 1. Januar keine KEV mehr. Er ist aus der Champions League relegiert und wartet nun in der Euro-Liga auf Geld. Er muss sich nun für eine Einmalvergütung (EIV) bewerben. Dazu der Branchenverband Swissolar: «Zu Jahresbeginn treten die neuen Gesetze und Verordnungen zur Energiestrategie 2050 in Kraft, welche die Stimmbürgerinnen und -bürger am 21. Mai beschlossen haben.»
Zur Einmalvergütung: Anlagen zwischen 100 kWp und 50 MWp sind berechtigt. «Für diese Anlagen gilt, dass Sie sich anmelden müssen und auf eine Warteliste gesetzt werden. Wenn wieder Fördermittel verfügbar sind, erhalten die Anlagen einen positiven Bescheid und eine Bestätigung über die Höhe des Förderbeitrags.»