Sondermülldeponie Kölliken wehrt sich: Falsche Entsorgung brachte keine finanziellen Vorteile

Das Bundesgericht hält es für rechtens, dass dem Konsortium Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) Bundesbeiträge in der Höhe von rund 1,2 Mio. Franken gestrichen wurden, weil nachweislich 45’000 Tonnen Material falsch entsorgt worden waren. Statt einer teuren Entsorgung im Ausland hatte man die belasteten Abfälle in eine Deponie im Zürcher Unterland gebracht.

Das Konsortium der SMDK betont nun in einer am Montag verschickten Mitteilung, dass es durch die falsche Entsorgung keinerlei finanzielle Vorteile habe. Das Bundesgericht stelle in seinem Urteil fest, dass die Kosten der Auslandentsorgung rund 20 Millionen Franken höher gewesen wären. Daraus könne man aber nicht schliessen, dass das Konsortium finanziell besser weggekommen wäre: Einen «allfälligen finanziellen Gewinn» durch die «Minderkosten bei der Entsorgung» hätten andere gemacht.

Hat das Folgen für Phoenix?

Konkret: die ARGE Phoenix. Also die Arbeitsgemeinschaft, die für die Entsorgung des SMDK-Materials zuständig war. Daran beteiligt sind die die Walo Bertschinger AG (Dietikon ZH), die Eberhard Bau AG und die Eberhard Recycling AG (Kloten) sowie die Richi AG (Weiningen ZH).

Die ARGE Phoenix hatte den Auftrag nach einem Submissionsverfahren bekommen, bei dem sie das mit Abstand günstigste Angebot eingereicht hatte. «Gemäss Werkvertrag ging der Abfall mit dem Ausbaggern in Kölliken ins Eigentum und in die Verantwortung der Unternehmung ARGE Phoenix über», betont die SMDK. Diese «konnte in der Folge frei wählen, ob sie den Abfall vorbehandeln oder direkt in eine der vorher behördlich genehmigten Entsorgungsanlagen entsorgen wollte.»

Möglich, dass das Ganze noch finanzielle Folgen für die ARGE Phoenix nach sich zieht. Die SMDK lässt laut Medienmitteilung ein juristisches Gutachten erstellen, das zeigen soll, ob und in welcher Höhe sie Forderungen gegenüber der ARGE geltend machen kann. Denn im Werkvertrag ist auch festgehalten, dass die Abfälle korrekt entsorgt werden müssen. (nro)