
Spitalgesetz: Künftig keine Boni mehr für Ärzte im Aargau, die viel operieren
Wer mehr verdient, wenn er mehr operiert, wird dazu verführt, noch mehr zu operieren. Es ist einer der Fehlanreize im Gesundheitswesen, die dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte im Zweifel lieber einmal mehr zum Skalpell greifen. Die beiden Kantonsspitäler Aarau und Baden verfügen über Lohnsysteme, die solche mengenbezogenen Komponenten aufweisen. Das schreibt der Regierungsrat in einer Antwort auf einen Vorstoss. Weiter schreibt die Regierung, dass dieser Fehlanreiz dazu führen könne, dass medizinisch nicht notwendige Eingriffe durchgeführt werden. Solche nicht notwendigen Eingriffe könnten Spitäler dafür nutzen, Mindestfallzahlen zu erreichen. Diese Mindestfallzahlen wiederum brauchen sie, um einen Leistungsauftrag zu erhalten. «Das ist kontraproduktiv, denn Mindestfallzahlen sollen ein Überangebot verhindern», schreibt der Regierungsrat.
Nur für Allgemeinversicherte
Es sei Sache der Spitäler, ihr Lohnsystem festzulegen, schreibt die Regierung weiter. Der Kanton könne lediglich über die Spitallisten Einfluss nehmen. Am Ende werde die Anzahl der behandelten Fälle aber immer einen Einfluss auf das betriebswirtschaftliche Abschneiden eines Spitals haben. Und: «Um als Arbeitgeber nicht an Attraktivität zu verlieren, werden Spitäler leitenden Ärzten auch in Zukunft variable Lohnbestandteile vergüten müssen», heisst es in der Antwort. Die Spitäler seien sich der Problematik allerdings bewusst und planten, ab dem Jahr 2019 neue Vergütungssysteme einzuführen.
Etwas anderes bleibt ihnen gar nicht übrig: Auch die Regierung will im Rahmen ihrer Möglichkeiten Fehlanreize beseitigen. Im neuen Spitalgesetz soll eine Grundlage geschaffen werden, damit nur noch Spitäler auf die Spitalliste aufgenommen werden können, die ihren Ärzten keine direkten mengenabhängigen Entschädigungen zahlen.
Allerdings kann der Kanton solche Boni nur im Bereich der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung verbieten. Bei Patienten mit einer Zusatzversicherung werden Spitäler weiterhin Löhne zahlen können, die abhängig sind von der Anzahl Eingriffe. Und dass «die höchsten mengenabhängigen variablen Lohnkomponenten bei der Behandlung von Zusatzversicherten anfallen dürften», ist auch der Regierung bewusst.
Kanton verstärkt Kontrollen
Um unnötige Eingriffe zu verhindern, ist im revidierten Spitalgesetz weiter eine Kompetenzausweitung vorgesehen, will heissen: «Die zuständige Behörde darf in bestimmten Fällen ein medizinisches Controlling durchführen.» So heisst es in der Antwort. Damit könne «immerhin teilweise» überprüft werden, ob die Leistungen medizinisch notwendig waren. Ausserdem soll vermehrt überprüft werden, ob ein operativer Eingriff notwendig ist oder ob eine alternative Behandlungsmethode gleich zweckmässig, aber wirtschaftlicher wäre. «Bei gewissen Eingriffen soll beispielsweise zuerst konservativ behandelt werden, bevor eine Operation durchgeführt wird», schreibt der Regierungsrat.