
Sporthalle Neumatt: In Strengelbach ist keine Einigung mit den Unternehmen in Sicht
Im Rahmen von Unterhaltsarbeiten an der Sporthalle Neumatt in Strengelbach wurden im Herbst 2019 Schäden an der Gebäudehülle festgestellt. Die Fassaden der im Jahr 2015 erstellten Sporthalle wiesen und weisen heute noch Blasenbildungen, Risse und Abblätterungen auf. Die Fassade und das anstossende Terrain wurden Anfang 2020 geöffnet, um die genauen Ursachen zu eruieren und um die Verantwortlichkeit zu klären (wir berichteten).
Nun teilt die Gemeinde Strengelbach mit, dass trotz Gutachten und mehreren Anläufen für eine gemeinsame Lösung mit den beteiligten Unternehmen bislang noch keine Einigung erzielt werden konnte. Gemeindeschreiber Silvan Scheidegger präzisiert auf Anfrage: «Die Haltung ist unterschiedlich. Einige sind gewillt eine Lösung zu suchen, andere sehen, trotz unabhängigen Gutachten keine Schuld.»
Den Druck auf die Unternehmen erhöhen
Der Gemeinderat habe deshalb entschieden, ein unabhängiges Architekturbüro, die Bähni + Lüscher AG in Muhen, mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes zu beauftragen. In der Gemeindemitteilung heisst es weiter: «Mit dem Konzept inkl. Kostenerhebung ist aufgrund von klaren Fakten eine Lösungsfindung betreffend die Kostentragungspflicht oder im Worst-Case der Rechtsweg einfacher zu bestreiten.» Auch hier führt Scheidegger aus: «Die Vorteile dieser Variante liegen bei der Unabhängigkeit des Architekten, der schnelleren Erarbeitung des Konzepts und derAkzeptanz durch die Beteiligten.»
Wenn ein Sanierungskonzept unter Einbezug der Beteiligten erfolge, sei dieses kaum mehr anfechtbar. Gleichzeitig erhöhe es den Druck auf die Unternehmen, die die Meinung vertreten, keine fehlerhafte Arbeitsausführung gemacht zu haben. Dies wäre via Rechtsweg erst viel später und mit viel Aufwand und Kosten verbunden. «Je nach Sanierungskonzept und deren Mitwirkung lenken die Betroffenen eher ein, da die Verfahrenskosten bei einem Gerichtsverfahren wesentlich höher sind», so der Gemeindeschreiber.
Sanierungskonzept soll bis im April vorliegen
Nach wie vor rechnet die Gemeinde mit den Kosten von beispielsweise Gutachten oder juristischen Abklärungen. Die Gemeinde trage auch weiterhin das Risiko, wenn bei der Sanierung Mängel auftauchen, bei denen der verantwortliche Unternehmer nicht mehr existiere. «Ziel ist, dass das Sanierungskonzept inkl. Kosten im April vorliegt. Danach wird erneut mit den betroffenen Unternehmungen das Gespräch für eine einvernehmliche Lösung gesucht», so Scheidegger.