
St.Ursen-Brandstifter muss erneut vor Gericht – diesmal wegen Zellenbrand
Nächsten Januar muss er wieder vor Gericht: Andres Z.*, der 2011 den Altar in der St. Ursen-Kathedrale angezündet hat, muss sich für eine Sachbeschädigung verantworten, die er im Oktober 2016 begangen hat. Damals sass er in Untersuchungshaft und legte mithilfe eines Wasserkochers Feuer in seiner Zelle. Er befand sich in Haft, obwohl zuerst das Solothurner Obergericht und anschliessend das Bundesgericht seine Freilassung beschlossen hatten (siehe unten)
Jetzt hat sich der Bruder von Z. beim Amtsgericht Olten-Gösgen, wo Z. im Januar antraben muss, gemeldet. In einem Brief schreibt der Verwandte, er wolle als Zeuge bei der Verhandlung vorgeladen werden. Und dabei vor allem über eines reden: die Mitschuld der Kindes- und Erwachsenen-Schutzbehörde (KESB) Olten an der ganzen Sache. Diese hielt Z. damals unrechtmässig in Untersuchungshaft fest.
KESB lehnte Treffen ab
Dem Brief an das Oltner Amtsgericht, der dieser Zeitung vorliegt, ist ein Schreiben von letztem Jahr beigelegt. Der Bruder von Z. nahm damals vor dem Feuer in der Zelle Kontakt mit der KESB Olten auf. Zuerst bat er telefonisch um ein Treffen, da die Familie nie über den Fall Z. informiert worden sei und sie auch nicht gewusst habe, wo und weshalb er noch inhaftiert sei.
Der Zuständige bei der KESB lehnte dies ab. Mit den Worten «wenn wieder etwas passiert, macht man uns verantwortlich» habe er aufgelegt. «Aus dem Verhalten des Mitarbeiters musste ich schliessen, dass mein Bruder offenbar isoliert von der Aussenwelt irgendwo gefangen gehalten wurde und dass keineswegs die Absicht bestand, das Urteil des Bundesgerichts umzusetzen und ihn freizulassen.»
Das Familienmitglied schrieb darauf einen dreiseitigen Brief an die KESB, in welchem er erneut um ein Treffen bat. «Von Andres ging nie eine Gefahr aus und von ihm wird auch künftig keine Gefahr ausgehen.» Der Schein trüge. Z. sei nicht das Ungeheuer, für das ihn viele halten würden.
«Auf seine Ideologien aufmerksam machen»
Auch wenn Andres Z. in der Vergangenheit bereits einen Zug zum Entgleisen bringen wollte und mit einer falschen Bombenweste Pendler erschreckte. Dabei sei es Z. nie darum gegangen, jemanden zu verletzen, so sein Bruder. Sondern darum, auf seine Ideologien aufmerksam zu machen. Er sei überzeugt, dass er eine ganze Menge zum besseren Verständnis des Beschuldigten beitragen könne.
Noch bevor der Brief bei der KESB ankam, legte Z. in seiner Zelle Feuer. Da wandte sich sein Bruder an die Solothurner Regierung. Kurz darauf habe ihn derselbe Mitarbeiter in völlig anderem Tonfall angerufen und einem Treffen zugestimmt. Z. wurde in der Zwischenzeit freigelassen.
Familie erfuhr nichts
Im Brief an das Richteramt schildert Z.s Bruder weiter, auch beim Treffen mit der KESB habe die Familie nicht erfahren, weshalb Z. noch festgehalten worden sei. Der Verantwortliche habe von öffentlichem Interesse geredet. «Er begründete, so verstand ich es, sehr wortreich eigentlich gar nichts. Für alle Beteiligten stand ausser Frage, dass hier ein schuldhaftes Verhalten der KESB vorlag.»
Z. habe zwar Sachschaden begangen, als er Feuer in seiner Zelle legte. Aber: «Diese Handlung kann angesichts der Umstände nicht als strafbare Handlung taxiert werden, weil er widerrechtlich inhaftiert war und aus Notwehr handelte.» Sein Bruder sei nicht zu bestrafen – vielmehr müsse die Handlungsweise der KESB Olten untersucht werden «und allenfalls dort ein möglicher Straftatbestand festgestellt werden».
Asperger – kein Ungeheuer
In seinem Brief an das Richteramt äussert sich Z.’s Bruder auch zum psychischen Zustand von Z., welcher nie richtig abgeklärt worden sei. Zudem sei das persönliche Umfeld zu diesem Punkt auch nie befragt worden. Für die Familie sei jedoch klar, dass Z. am Asperger-Syndrom leidet – was er selbst jedoch bestreite. «Stattdessen spiegelt er seiner persönlichen Umgebung ständig eine überlegene Geisteshaltung vor und glaubt, allein zu analytischem und kritischem Denken befähigt zu sein.»
Dabei sei Z. wohl stressgeschädigt und keine Gefahr für seine Mitmenschen – dies versuchte er bereits 2016 der KESB zu schildern. Er sei zwar kein Experte. Aber diese psychische Störung gelte als nicht therapierbar. Betroffene zu bestrafen mache keinen Sinn und sei eher kontraproduktiv. «Wenn sich «Asperger» in die Enge getrieben fühlen, können sie recht ausfällig werden, aber sie sind generell keine Gefahr für andere Menschen», so Z.’s Bruder. Er hoffe, dazu im Januar als Zeuge vor Gericht aussagen zu dürfen. (Noëlle Karpf/OT)
*Name der Redaktion bekannt
Der Fall Andres Z.: Von Zugsentgleisung bis Kathedralenbrand: Eine Chronologie von Taten und Strafen
2009: Andres Z. legt eine selbstgebaute Konstruktion auf eine Eisenbahnschiene in der Nähe von Olten.
2010: Z. erschrickt mit einer falschen Bombenweste Pendler.
2011: Z. zündet den Altar in der St. Ursen Kathedrale an. Er wird zu 14 Monaten Haft verurteilt.
2016, August: Rund sechs Jahre sass Z. in Untersuchungshaft, Massnahmenvollzug oder Kliniken fest. Nach einer Beschwerde beschloss das Solothurner Obergericht, Z. sei keine Gefährdung für Mitmenschen. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall vor Bundesgericht.
2016, Oktober: Auch das Bundesgericht die Freilassung von Z. Die Staatsanwaltschaft reichte Gefährdermeldung gegen Z. ein. Darauf behielt die Oltner Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Z. weiter in Untersuchungshaft, wo er Feuer in seiner Zelle legte. Am 16. Oktober 2016 wurde er schliesslich freigelassen. Die Verhandlung zum gelegten Brand in der Zelle findet am 31. Januar 2018 statt. (NKA)