Staatsanwalt fordert härtere Bestrafung für Springreiter Estermann

Dem ehemaligen Kadermitglied der Schweizer Springreiter wird Tierquälerei in mehreren Fällen vorgeworfen. Drei Urteile akzeptierte Paul Estermann nicht. Auch gestern, vor dem Luzerner Kantonsgericht, plädierte sein Verteidiger am Prozess auf Freispruch.

Dem 57-jährigen Estermann wirft die Luzerner Staatsanwaltschaft mehrfache vorsätzliche Tierquälerei vor. Der Beschuldigte soll in seinem Reitzentrum in Hildisrieden Pferde mit der Peitsche wiederholt misshandelt haben. Ihm wird einerseits vorgeworfen, im April 2016 die Stute Castlefield Eclipse mit einer Dressurpeitsche «wissentlich und willentlich» mehrfach heftig und übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch geschlagen zu haben. Das Pferd soll dadurch Schwellungen und Blutungen erlitten haben.

Ausserdem soll Estermann beim Wallach Lord Pepsi im Zeitraum von April 2014 bis Oktober 2017 die Peitsche mehrmals eingesetzt haben, und zwar so, dass die Haut des Tiers verletzt worden sei.

Das Bezirksgericht Willisau verurteilte Estermann vor einem Jahr für mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à je 160 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren, ausserdem zu einer Busse von 4000 Franken. Sein Verteidiger reichte gegen das Urteil Berufung ein.

Verteidigung stellt Beweise und Zeugen in Frage

An der Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht beantragte der Verteidiger des Beschuldigten, das Gericht solle die Verwertbarkeit von Bildern des angeblich verletzten Pferdes Eclipse und die Aussage eines Zeugen prüfen. Das Gericht liess Bilder wie auch Zeugenaussagen zu.

Bei der Befragung des Pferdesportlers ging es unter anderem um die Praxis beim Springreiten. Die Richterin wollte zum Beispiel wissen, warum man eine Dressurpeitsche beim Springen verwende. Estermann erklärte: «Die ist zur Unterstützung, wenn das Pferd einen Chabis zusammenreitet. Mit einem Zwick unterstützt man das Tier und zeigt ihm so, dass es etwas nicht Korrektes tat. Das hat nichts mit Schlagen zu tun. Falls ich ein Tier so verletzt hätte, dann sicher nicht bewusst.»

Estermanns Verteidiger begann seinen Parteivortrag mit Vorbemerkungen zum Urteil der Vorinstanz. Diese habe sich durch negative Schlagzeilen leiten lassen und sei voreingenommen gewesen. «Die Unschuldsvermutung wurde torpediert, der Anspruch meines Mandanten auf eine faire Verhandlung wurde verletzt», betonte er. Weiter stellte er die Glaubwürdigkeit etlicher Zeugen in Frage. So etwa habe der ehemalige Mitarbeiter, der die Fotos der angeblich verletzten Stute Castlefield Eclipse gemacht haben will, seinem ehemaligen Arbeitgeber eines auswischen wollen.

Nicht erwiesen, wann die Fotos entstanden

Es sei zudem fraglich, wann die Fotos aufgenommen worden seien. Da diese über keine Metadaten verfügen, sei nicht erwiesen, zu welchem Zeitpunkt und wo genau diese erstellt worden seien. Gemäss dem Verteidiger sei auch nicht gesichert, dass es sich bei den abgebildeten Verletzungen tatsächlich um das fragliche Pferd handle.

Auch andere Zeugen seien nicht glaubwürdig, so der Verteidiger. Und: «Die wollten meinem Mandanten das Handwerk legen. Darum liessen sie die Bilder der Presse zukommen. Danach war der Ruf des Springreiters schlagartig vernichtet. Ein Komplott kann nicht ausgeschlossen werden.» An den Aussagen würden erhebliche Zweifel bestehen. Dem Beschuldigten könne nicht nachgewiesen werden, dass er ein Pferd geschlagen und verletzt habe. «Falls durch meinen Mandanten je ein Tier verletzt wurde, dann handelte es sich um völlig unbeabsichtigte Bagatellverletzungen.» Paul Estermann sei nach dem Grundsatz in dubio pro reo von Schuld und Strafe freizusprechen.

Der Staatsanwalt betonte, dass in der Causa Estermann mit harten Bandagen gekämpft wird. So habe die Verteidigung eine Vielzahl von Beweisanträgen eingereicht. Es gehe darum, Verwirrung zu stiften und die Strafbehörden derart zu beschäftigen, dass das Kernthema in den Hintergrund rücke. «Eine hinlänglich bekannte Verteidigungspraxis, die hier auf die Spitze getrieben wurde», so der Staatsanwalt. Ein weiteres Beispiel: «Die Berufungserklärung der Verteidigung umfasst sage und schreibe 84 Seiten.»

Staatsanwalt verlangt noch höhere Strafe

Der Staatsanwalt beantragte, Paul Estermann sei für Tierquälerei in mehreren Fällen schuldig zu sprechen und das Urteil der Vorinstanz auf 120 Tagessätze zu je 160 Franken zu erhöhen. Auch die Strafe sei von 4000 auf 4800 Franken zu erhöhen. Der Ankläger machte klar: «Die Beweislage der Strafuntersuchung ist erdrückend.»

Ins Rollen kam die Geschichte durch eine Anzeige des besagten ehemaligen Mitarbeiters am 27. Februar 2017. Die Bilder sollen am 28. April 2016 entstanden sein. Der Hildisrieder Springreiter erhob Einspruch gegen den ersten Strafbefehl.

Zum Schluss der Verhandlung vor Kantonsgericht sagte Paul Estermann: «Das Reiten ist mein Leben. Ich habe immer alles für die Tiere gemacht – und stehe nun da als Tierquäler. Ich verstehe es nicht.» Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.