
Staatsanwalt zum Sozialhilfe-Betrug: «Täuschung der Gemeinde war arglistig»
Über mehrere Monate soll ein 31-jähriger Mann eine Gemeinde in der Region Sursee getäuscht und unrechtmässig Sozialhilfeleistungen in der Höhe von über 19 000 Franken bezogen haben. Dafür hatte er sich diese Woche vor dem Bezirksgericht Willisau zu verantworten.
Rückblende: Im Januar 2019 meldete sich der Deutsche bei den Gemeindebehörden und beantragte den Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe. Dabei legte er einen Mietvertrag für eine 1-Zimmer-Wohnung in einem Gästehaus vor. Bereits an seinem vorherigen Wohnort – ebenfalls im Kanton Luzern – hatte er nach einem Arbeitsunfall ab Mitte 2018 Sozialhilfe bezogen.
Auch seine neue Wohngemeinde gab dem Antrag im Januar 2019 statt. Doch schon bald tauchten Zweifel auf, dass der Mann seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in der Gemeinde hatte. Lebten doch seine Freundin und die drei gemeinsamen Kinder zu diesem Zeitpunkt in Süddeutschland. Die Gemeinde informierte daher das Sozialinspektorat, welches Erkundigungen und Observationen startete.
Den Besitz von zwei Autos verschwiegen
Es kam zum Schluss, dass der Mann das Zimmer in der Gemeinde lediglich als Vorwand für den Bezug der Sozialleistungen gemietet hatte. Oder, wie es der Staatsanwalt bei seinem Plädoyer vor Gericht ausdrückte: «Er hat die Gemeinde getäuscht. Und diese Täuschung war arglistig.» Regelmässig und mehrmals pro Woche sei der Beschuldigte am Wohnort seiner Partnerin in Deutschland anzutreffen gewesen. Laut der Anklage ist er dort auch gegenüber den Behörden als Ansprechperson für die Belange der drei gemeinsamen Kinder aufgetreten.
Jeweils montags reiste der Mann in die Schweiz, um sich bei der Gemeinde zu melden und das Geld der Sozialhilfe einzukassieren. Die Fahrten in die Schweiz unternahm der 31-Jährige mit einem der beiden Personenwagen, die in Deutschland auf ihn eingelöst waren. Und die er gegenüber den Gemeindebehörden notabene verschwiegen hatte. Bei den Befragungen in den Voruntersuchungen konnte der Mann keine Sozialkontakte im Dorf nennen. Auf seiner Bankkarte waren zudem keine Transaktionen an seinem angeblichen Luzerner Wohnort oder in der Umgebung festzustellen. Dies sei auch gar nicht nötig gewesen, hielt der Staatsanwalt fest: «Er hatte in den Befragungen ausgesagt, die Gemeinde sei seine Bank gewesen.»
Angeklagter liess sich für Verhandlung dispensieren
Der Beschuldigte lebt mittlerweile in Deutschland und liess sich für die Verhandlung von seinem Anwalt dispensieren; der Grund war die Corona-Situation und die unsichere Ein- und Ausreise. Der Mann hat die Vorwürfe stets bestritten. Sein Verteidiger argumentierte denn auch, sein Mandant sei damals lediglich nach Deutschland gereist, um sich um seine Kinder zu kümmern. Und nicht etwa, weil er dort seinen Lebensmittelpunkt hatte. Er monierte weiter, dass die Berichte des Sozialinspektorats nicht rechtsgenügend seien. Es könne somit nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte nicht tatsächlich in der Luzerner Gemeinde lebte. Der Verteidiger forderte daher einen vollumfänglichen Freispruch. «Der Beschuldigte hat gegenüber der Gemeinde unwahre Angaben gemacht», war sich dagegen der Staatsanwalt sicher. Er forderte eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 150 Tagessätzen à 50 Franken, bei einer Probezeit von 3 Jahren. Zudem soll eine Busse von 1500 Franken ausgesprochen werden und der Mann für fünf Jahre des Landes verwiesen werden. Das Urteil wird später bekannt gegeben.