
Staatsanwaltschaft Sursee verurteilt 96 Personen wegen unerlaubtem Warnen vor Polizeikontrollen
Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchungen gegen 215 Personen abgeschlossen, welche in einer öffentlichen Chatgruppe zusammengeschlossen waren, wie die Luzerner Polizei in einer Medienmitteilung schreibt. Zweck und Inhalt der Chatgruppe sei gewesen, sich gegenseitig vor Polizei- und Geschwindigkeitskontrollen zu warnen. In einem Gruppenbeschrieb wurden genau definierte Regeln beschrieben, welche eingehalten werden mussten. Insgesamt wurden von 96 Personen dieser WhatsApp-Gruppe Warnmeldungen verfasst.
„Die Staatsanwaltschaft Sursee hat alle Personen, welche aktiv Warnungen in den Chat geschrieben haben, wegen des (mehrfachen) öffentlichen Warnens vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr verurteilt“, heisst es weiter. Strafbar war dies insbesondere darum, weil die Gruppe einen öffentlichen Charakter hatte und die Mitteilungen nicht im privaten Rahmen erfolgten. Sie müssen Bussen von mehreren hundert Franken bezahlen. Zudem haben die Verurteilten auch die Untersuchungskosten zu bezahlen. Alle Urteile sind rechtskräftig. Bei den Usern handelt es sich um Personen im Alter zwischen 23 und 56 Jahren.
Ergänzung: Die Luzerner Polizei veröffentlicht wöchentlich die Standorte der stationären und semi-stationären Radaranlagen. Dies wird basierend auf einem politischen Vorstoss und einer regierungsrätlichen Anordnung umgesetzt. Nicht publiziert werden mobile Radaranlagen, Lasermessungen sowie Verkehrskontrollen.