
Stadt macht Ausnahme: Päckli-Abholen ist doch möglich – aber nur noch kurz
Gross waren zunächst die Verwirrung und schliesslich der Ärger Anfang letzter Woche. Da kündigte das Landessozialministerium Baden-Württemberg nämlich an, der Grenzübertritt für das Abholen von Päckli in den Paketshops in Deutschland sei für Schweizerinnen und Schweizer doch ohne Quarantänepflicht möglich – nur, um die Regelung knapp einen Tag später zu präzisieren. Und damit faktisch zu kippen.
«Das sorgte bei unseren Kundinnen und Kunden für grosse Frustration. Viele von ihnen hatten noch mal Bestellungen aufgegeben, als die erste Ankündigung bekannt wurde, dass das Abholen doch möglich sein soll», sagt Simon Kühn, Inhaber von «MyPaketshop» in Bad Säckingen.
Bad Säckinger Ordnungsamt gewährt Ausnahmeregelung
Nun gibt es zumindest für einige der Paketshop-Kunden aber doch eine Lösung, denn: Das Ordnungsamt Bad Säckingen hat diese Woche eine Ausnahmeregelung gewährt. Schweizerinnen und Schweizer dürfen ihre Bestellungen in Bad Säckingen demnach vorübergehend ohne Quarantänepflicht abholen.
Allerdings ist die Ausnahmeregelung an mehrere Bedingungen geknüpft. Die Ausnahmeregelung besteht nur noch bis Samstag, 23. Januar und nur in Bad Säckingen. «Die Genehmigung gilt ausserdem ausschliesslich für Kunden, die ihre Bestellung zu einem Zeitpunkt abgegeben haben, als das Sozialministerium noch eine andere Auskunft hatte», sagt Muriel Schwerdtner, Leiterin des Bad Säckinger Rechts- und Ordnungsamts.
Sprich: Die Bestellungen müssen vor oder am 12. Januar aufgegeben worden sein. «Ab dem Zeitpunkt der Richtigstellung durch das Ministerium dürfen keine neuen Bestellungen und damit auch keine Abholungen mehr ohne Quarantänepflicht erfolgen», so Schwerdtner.
Bestellbestätigung mit Datum mitnehmen
Paketshop-Inhaber Kühn empfiehlt seinen Kundinnen und Kunden deshalb, ihre Bestellbestätigungen mit dem entsprechenden Datum beim Grenzübergang und Abholen bereit zu halten. Etwa auf dem Smartphone oder ausgedruckt.
Kühn hat nach Bestätigung der Ausnahmeregelung durch das Ordnungsamt extra kurzfristig die Öffnungszeiten seines Paketshops verlängert. Statt wie zuletzt von 11 bis 15 Uhr öffnete er seinen Shop am Donnerstag und Freitag von 9 bis 19 Uhr und am Samstag von 9 bis 15 Uhr. Seine Kundinnen und Kunden informierte er umgehend über einen Newsletter.
«Wir sind erleichtert und dankbar, dass das Amt diese Ausnahme ermöglicht hat. Es ist definitiv deutlich mehr los als in den letzten Wochen. Viele Kundinnen und Kunden sind froh, um die Möglichkeit, ihre Bestellungen abzuholen», sagt Kühn. Die Zahlen unterstreichen das: Vor Bekanntgabe der Ausnahmeregelung seien bei ihm noch rund 30 Pakete pro Tag abgeholt worden, danach am Donnerstag und Freitag je rund 500 Pakete.
Paketshop-Betreiber engagiert Securydienst
Auch Samstag erwartet Kühn einen Grossandrang bei seinem Paketshop. «Gerade Kundinnen und Kunden, die arbeitstätig sind und daher unter der Woche keine Zeit hatten, werden die Gelegenheit nutzen.» Er hat eigens einen Securitydienst engagiert, der dafür sorgt, dass trotz Andrang stets die Hygieneverordnungen eingehalten werden.
Auch Muriel Schwerdtner erinnert eindringlich daran, die Hygieneverordnungen zu beachten: «Wir erwarten, dass sie strikt eingehalten werden.» Dazu gehört neben der Abstandsregel die Maskenpflicht. Schwerdtner empfiehlt, diesbezüglich die Website des Sozialministeriums zu beachten, die laufend aktualisiert werde.