Stadtrat Zofingen: Eine Wahl, sieben Sitze und sechs Fragen

1. Worauf müssen die Wählerinnen und Wähler besonders achten?

Immer wieder sind Stimmen ungültig, weil Wählende vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben – oder den Wahlzettel nicht ins amtliche Couvert (das den Wahlunterlagen beiliegt) stecken. Ins Wahlbüro gelangen die Zettel per Post (spätestens am Dienstagabend absenden) – oder indem man die entsprechend bezeichneten Briefkästen an den Stadthäusern Kirchplatz und Hintere Hauptgasse benützt. Einwurf ist hier am Wahlsonntag bis um 9.30 Uhr möglich. Zwischen 8.30 und 9.30 Uhr kann man zudem im Rathaus an der Urne wählen. Laut Catrin Friedli, Wahlleiterin der Stadt Zofingen, sind bis gestern Nachmittag rund 2000 Wahlzettel per Post eingegangen. Dies entspricht einer aktuellen Wahlbeteiligung von 25 Prozent.

2. Wer ist wählbar?

Im Prinzip jede Person, welche im Stimmrechtsregister der Stadt Zofingen aufgeführt ist – also nicht nur die elf offiziellen Kandidatinnen und Kandidaten (rechts im Bild). «Aber», sagt Catrin Friedli, es muss klar erkennbar sein, wer gemeint ist». Bei einem Hans Müller ist zusätzlich die Adresse nötig. Einer der offiziell Kandidierenden hat tatsächlich einen wählbaren Namensvetter – was gilt dann? «Wenn in diesem Fall nur der Name dasteht, gehen wir davon aus, dass die zur Wahl angemeldete Person gemeint ist», sagt Friedli.

3. Was ist mit den sogenannten Unvereinbarkeiten?

Eine Unvereinbarkeit schliesst (nur) das gleichzeitige Innehaben von miteinander unvereinbaren Ämtern aus. Neu darf zum Beispiel eine Lehrperson in ihrer Arbeitsgemeinde nicht mehr dem Stadtrat angehören, weil dieser mit der Abschaffung der Schulpflegen Aufsichtsinstanz der Schule ist. Betroffen sind auch andere Mitarbeitende der Stadt mit einem Pensum von mehr als 20 Prozent. Gewählte Personen, auf die ein Unvereinbarkeitsgrund zutrifft, haben nach der Wahl zu erklären, für welches Amt sie sich entscheiden.

4. Wie wird das Wahlergebnis ermittelt?

Im ersten Durchgang einer Majorzwahl entscheidet das absolute Mehr. Im Fall der Zofinger Stadtratswahlen, bei denen es um 7 Sitze geht, wird dieses so ermittelt: Die gültig abgegebenen Stimmen für Kandidatinnen und Kandidaten werden durch 7 dividiert. Das Zwischenresultat wird anschliessend halbiert und auf die nächst höhere Zahl aufgerundet. Wer mit den erhaltenen Stimmen diese Zahl erreicht oder überschreitet, ist gewählt. Erzielen mehr als 7 Leute das absolute Mehr, dann sind jene mit den besten Resultaten gewählt. Im Wahlgesetz werden auch hypothetische Fälle geregelt – wie dieser: 8 Leute erreichen das absolute Mehr. Auf den Plätzen 7 und 8 werden exakt gleich viele Stimmen erzielt. Hier würde das Los entscheiden. Mit dem Resultat des ersten Wahlgangs wird übernächsten Sonntag um 13.30 Uhr gerechnet.

5. Wie kann man das absolute Mehr mitsteuern?

Sie haben keine sieben offizielle Kandidatinnen und Kandidaten gefunden, denen Sie ihre Stimme geben wollen? Dann können sie die entsprechenden Linien leer lassen – oder sie mit den Namen beliebiger wählbarer Personen füllen. Im ersten Fall senken Sie das absolute Mehr – im zweiten Fall halten Sie dieses hoch.

6. Wie läuft ein allfälliger zweiter Wahlgang ab?

In einem zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte angemeldet wird. Das können neue Kandidatinnen und Kandidaten sein, und natürlich auch solche, die im ersten Umgang die Hürde des absoluten Mehrs nicht schafften. Gewählt sind die Kandidierenden mit den meisten Stimmen.

Leserbriefe zu den Stadtratswahlen

Für Leserbriefe zu den Zofinger Stadtratswahlen vom 25. April gilt eine maximale Länge von 1000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Einsendeschluss ist am Mittwoch, 21. April, 12 Uhr. Es können mehrere Kandidierende in einem Leserbrief empfohlen werden, pro Autor wird nur ein Leserbrief publiziert. Bitte für Rückfragen Namen, Adresse und Telefonnummer angeben.

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