Ständerat sagt knapp Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts – Linke spricht von «Anschlag auf die Steuergerechtigkeit»

Wäre der Eigenmietwert ein Boxer, so wäre er einer, der gut einstecken könnte. Schon seit Jahren gilt er als angezählt und trotzdem übersteht er all die Attacken. Am Dienstag musste er mal wieder in den Ring. Dieses Mal in den Ständerat. Verhandelt wurde einmal mehr seine Abschaffung. Zwar versetzen ihm die bürgerlichen Politiker einige Leberhaken, aber so richtig entschlossen prügelten sie nicht auf ihn ein.

 

Das hat damit zu tun, dass zu unklar ist, was auf den Eigenmietwert folgen soll. Die ständerätliche Kommission wollte den kompletten Systemwechsel und damit auch die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen stoppen. Und damit auch die Tourismuskantone mit im Boot sind, sollte der Eigenmietwert bei Ferienwohnung bleiben. Ansonsten hätten gerade in Kantonen mit vielen Zweitwohnungen grosse Steuerausfälle gedroht. Mit all diesen Voraussetzungen wähnte sich die Wirtschaftskommission bereit für den finalen Schlag gegen den Eigenmietwert. Diesen müssen Immobilienbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, entrichten. Er ist eine fiktive Miete, die als Einkommen versteuert werden muss.

Wachsende Ausfälle

Doch der Schiedsrichter in der Form des Bundesrats ging dazwischen. Er äusserte gleich mehrfach verfassungsrechtliche Bedenken an der Vorlage. Er befand, dass Schuldzinsen zumindest teilweise «weiterhin zum Abzug zugelassen werden sollen, wenn sie der Erzielung eines steuerbaren Einkommens dienen». Und auch die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnung bei der Erhebung des Eigenmietwerts sei unzulässig, argumentierte der Bundesrat. Mit den bundesrätlichen Vorschlägen wären es statt 660 Millionen jährliche Steuerausfälle plötzlich 1,6 Milliarden Franken – dies bei den derzeitigen Zinsen.

Die Kommission sah ihre Chancen schwinden und wollte nix von den Empfehlungen des Bundesrats wissen. Ein Referendum ist der Vorlage wohl so oder so gewiss. Ohne die Bergkantone und bei zu hohen Ausfällen wäre ein Absturz an der Urne noch wahrscheinlicher – bereits mehrfach wurde vom Stimmvolk ein solcher Systemwechsel bachab geschickt. Strittig war im Ständerat vor allem die Frage des Schuldzinsabzugs. Nach langer Diskussion lenkte die kleine Kammer hier auf die bundesrätliche Linie ein. So soll ein Schuldzinsenabzug im Umfang von 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge weiterhin erlaubt sein.

Viele Räte taten dies aber eher zähneknirschend: «Das ist sicher noch nicht die beste aller Lösungen», sagte Ruedi Noser (FDP/ZH). Es war ihm aber eher zu viel und nicht zu wenig, er fürchtete durch diesen Systemwechsel einen Nachteil für Unternehmer. Am liebsten gar nicht so lange diskutiert hätte Paul Rechsteiner (SP/SG). Er nannte die Vorlage eine «Bastelei» der Kommission. «Und die ist keinen Deut besser als die gescheiterten Vorlagen.» Es gelte nun den «grossen geplante Anschlag auf die Steuergerechtigkeit» zu verhindern.

Schuldzinsabzug als «Pudels Kern»

Komplett anderer Meinung war Brigitte Häberli-Koller (Die Mitte/TG). Der Systemwechsel sei «überfällig», so die Ständerätin. «Schon viel zu lange werden die Eigentümer durch diese fiktive Steuer bestraft», sagte Häberli-Koller. Vom «Teufel im Detail», sprach dann Bundesrat Ueli Maurer. Zwar unterstütze der Bundesrat den Systemwechsel, es zeige sich aber einmal mehr, dass es hier um «sehr komplexe» Fragen gehe.

Er warnte im Hinblick auf ein Referendum davor das «Fuder zu überladen». Des «Pudels Kern» ist für ihn die Beibehaltung eines teilweisen Schuldzinsabzugs. Roberto Zanetti (SP/SO) freute sich bereits auf den Abstimmungskampf. Er gehe «frohen Herzens» in diesen. Wenn der Schuldzinsabzug weiter beibehalten werde, sei dies bereits der Sargnagel und die Vorlage habe so nicht den «Hauch einer Chance».

Mit einer Zustimmung von 20 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen schickte der Ständerat den Boxer Eigenmietwert in den Nationalrat in Runde 2. Es dürfte nicht die letzte sein.