
Ständerat will eigenen Medienartikel in der Verfassung verankern
Der geltende Artikel der Bundesverfassung stamme aus der «vordigitalen Zeit», erklärte Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR) am Dienstag im Ständerat. Damals, also im Jahr 1984, sei es vornehmlich um Radio und Fernsehen gegangen. Die heutige Medienlandschaft sei enger ineinander verwoben, mit neuen Geschäftsmodellen und unterschiedlichsten Technologien.
Dass die Verfassungsgrundlage nicht mehr zeitgemäss sei, habe auch die Diskussion über die Förderung von Onlinemedien gezeigt. Heute gebe die Verfassung nur über den Weg der Auslegung Antworten auf die Frage, welche die aktuelle und künftige Medienlandschaft stellten, so Engler weiter.
Diese Argumentation überzeugte auch die Ständerätinnen und Ständeräte. Die kleine Kammer hiess am Mittwoch eine parlamentarische Initiative ihres früheren Ratskollegen Filippo Lombardi (CVP/TI) mit 24 zu 16 Stimmen gut. Sagt der Nationalrat ebenfalls Ja, muss der Bundesrat einen neuen Medienartikel ausarbeiten.