
Stalking-Vorwurf gegen Ex-Mann: Nancy Holten wegen Facebook-Eintrag verurteilt

Nancy Holten machte das Verdikt am Mittwoch auf Facebook öffentlich. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verurteilte sie wegen Ehrverletzung durch üble Nachrede per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 110 Franken und einer Busse von 550 Franken. Ausserdem muss sie für den Strafbefehl eine Gebühr von 900 Franken bezahlen.
Die Justiz musste sich mit dem Fall beschäftigen, weil Holtens Ex-Mann Anzeige erstattet hatte. Er störte sich an einem Facebook-Eintrag, den Holten am 16. Dezember 2017 schrieb. Darin stand unter anderem: «Der Vater meiner Kinder zeigte mir, wie ich mit Beleidigungen, Drohungen, Psycho-Terror und Stalking gut und konstruktiv umgehe, sodass ich in meiner Mitte und in der Liebe zu mir selbst bleibe.»
Die Staatsanwaltschaft begründet das Verdikt damit, dass Holten «rufschädigende Aussagen» über ihren Ex-Mann publik gemacht habe, wie «20 Minuten» berichtet. Holten habe ihn «wider besseren Wissens ehrenrühriger Tatsachen beschuldigt und verdächtigt». Das habe damals nicht der Wahrheit entsprochen.
Holten wehrt sich gegen diese Darstellung. Es sei alles wahr, was sie geschrieben habe. «Leider hat mir die Staatsanwaltschaft in keinster Weise geglaubt.» Sie habe die Busse bereits bezahlt. Das Geld sei für die Sommerferien mit ihren Kindern gedacht gewesen. An die nächste Instanz kann sie gemäss eigener Aussage nicht gelangen; das übersteige ihre finanziellen Möglichkeiten.