Strebel-Areal: Der Gemeinderat erhöht den Druck

Der Gemeinderat Rothrist fügt der wechselvollen Geschichte um das Strebel-Areal ein neues Kapitel hinzu: Er hat für das Gebiet, auf dem das Areal liegt, eine Planungszone erlassen. Es handelt sich um das Gelände «Arbeitszone 2» nördlich der Bahnlinie. Neben dem Strebel-Areal sind auch der Chemiebetrieb Schärer & Schläpfer AG sowie der Stahlrohrhersteller Benteler AG von der Massnahme betroffen.

Zur Erinnerung: In den Fokus der Öffentlichkeit kam das Strebel-Areal durch einen Grossbrand am 21. Februar dieses Jahres. Besitzer des fast 24 000 Quadratmeter grossen Grundstücks ist der österreichische Unternehmer und Ingenieur Dr. Walter Huber. Über die Reconsa AG vermietet er die Hallen und Gebäude der ehemaligen Giesserei weiter. So flossen ihm über Jahre attraktive Mieteinnahmen zu – bei bescheidenen Investitionen in die renovierungsbedürftige Bausubstanz. Weil die Reconsa Brandschutzauflagen missachtete, entzog ihr die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) 2016 den Versicherungsschutz; sie wird für den beim Brand entstandenen Millionenschaden nicht aufkommen. Zudem kam es in mindestens einer der eingemieteten Firmen zu kriminellen Aktivitäten. Drehscheibe war eine inzwischen konkursite GmbH. Sie war in mehrfachen, teilweise bandenmässigen Raub und Geldwäscherei verwickelt (wir berichteten).

Für Rothrists künftige wirtschaftliche Entwicklung spielt das Strebel-Areal eine Schlüsselrolle, da die Landreserven in der Gemeinde äusserst knapp sind. Der Bevölkerung und den Behörden sind die baufälligen Gebäude schon lange ein Dorn im Auge. Im Dorf gilt das Gelände als «Schandfleck». Mit der Verfügung einer Planungszone erhöht nun der Gemeinderat den Druck auf den Besitzer. Er will verhindern, dass die abgebrannte Halle einfach wieder aufgebaut und als Lagergebäude genutzt werden kann.

Hintergrund der Massnahme ist die laufende Totalrevision der Bau- und Nutzungsordnung. Diese Revision soll die Voraussetzungen schaffen, möglichst viele, qualitativ gute Arbeitsplätze anzusiedeln. Insbesondere soll die Revision festlegen, für welche Industrie- und Gewerbekategorien das Gebiet in der neu geschaffenen Planungszone bestimmt ist. «Betriebe mit hohem Flächenbedarf pro Arbeitsplatz sollen nicht zugelassen werden», hiess es gestern dazu in einer Mitteilung der Gemeinde. Und weiter: «Neuansiedlungen auf brachliegenden oder freiwerdenden Grundstücken sollen die Funktionsfähigkeit des Strassennetzes, die Grundversorgung und die Lebendigkeit von Rothrist nicht in Frage stellen.» Es sei die Absicht des Gemeinderates, einen Standort-Anreiz für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe mit hoher Wertschöpfung zu generieren.

Einsprachen wohl chancenlos
Konkret darf innerhalb der Planungszone nichts realisiert werden, was der geplanten Umsetzung der neuen Bau- und Nutzungsordnung widerspricht – ausgeschlossen ist also beispielsweise der Neubau einer Lagerhalle.

Die Planungszone wird mit der öffentlichen Auflage wirksam und gilt bis zum Inkrafttreten der neuen Bau- und Nutzungsordnung, längstens jedoch fünf Jahre. Einsprachen dagegen sind möglich, und zwar innerhalb der Auflagefrist vom 7. September bis 8. Oktober. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass Einsprachen kaum Chancen hätten. Die Absicht des Gemeinderates, das Strebel-Areal langfristig für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu nutzen, stösst in der Bevölkerung und bei den kantonalen Behörden auf breite Unterstützung.