
StWZ-Generalversammlung ohne Teilnahme der Aktionärin
Die StWZ Energie AG blickt trotz anspruchsvollem Marktumfeld mit Gesetzesanpassungen und neuen politischen Rahmenbedingungen auf ein solides Geschäftsjahr 2019 zurück.
Damit die StWZ Energie AG aufgrund des Versammlungsverbots dennoch ihrer gesetzlichen Pflicht zur Durchführung der Generalversammlung nachkommen konnte, fand diese ohne Aktionärin und Gäste statt. Hans-Ruedi Hottiger, Präsident des Verwaltungsrates, sagt dazu: «Die Einwohnergemeinde Zofingen übte als Alleinaktionärin ihre Rechte auf schriftlichem Weg aus.»
Die Generalversammlung verabschiedete ein solides Geschäftsjahr mit einem gesteigerten konsolidierten Umsatz der StWZ-Gruppe von 3,8 Prozent. Mit 49,7 Mio. Franken war dieser um 1,8 Mio. Franken höher als im Vorjahr. Der Unternehmensgewinn nach Steuern verringerte sich um 16,9 Prozent auf 3,1 Mio. Hans-Ruedi Hottiger erläutert: «Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Gegensatz zum Vorjahr keine ausserordentlichen Buchgewinne verzeichnet. Es war jedoch kälter, was sich positiv auf den Umsatz ausgewirkt hat.» Die konsolidierte Bilanz weist einen Eigenfinanzierungsgrad von 51,5 Prozent aus. Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) beträgt 4,1 Mio. Franken und ist damit auf dem Niveau des Vorjahres.
Aargauer Stimmvolk hat das letzte Wort
Das kantonale Energiegesetz definiert diverse wichtige Rahmenbedingungen, welche für die zukünftige StWZ-Geschäftsentwicklung bedeutend sind. Es zeigt konkrete kantonale Massnahmen im Gebäudebereich, die einen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes leisten. Hans-Ruedi Hottiger erklärt: «Das kantonale Energiegesetz wurde im Jahr 2019 vom Grossen Rat intensiv beraten und im März 2020 in zweiter Lesung verabschiedet. Das Gesetz ist aber noch nicht rechtskräftig, da zum Grossratsbeschluss das Behördenreferendum ergriffen wurde.» Im Jahr 2020 wird daher die Aargauer Stimmbevölkerung das letzte Wort dazu haben. «Erklärtes Ziel des neuen Gesetzes ist es», so Hottiger, «den CO -Ausstoss zu senken, weniger Strom zu verbrauchen und mehr erneuerbare Energie zu produzieren.» Das neue Energiegesetz enthält Bestimmungen zu den Themen Eigenstromerzeugung, Heizungsersatz, Gebäudetechnik sowie Reduktion des Energieverbrauchs. Hottiger ergänzt: «Wichtig ist auch die neu ins Gesetz aufgenommene Regelung zur Anrechnung von Biogas als erneuerbarer Energie.» (yli)