Suhren- und Uerkental: nun gilt absolutes Feuerungsverbot – auch für Feuerwerk

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), gestützt auf das Brandschutzgesetz, hat am 26.07.2018, für das ganze Kantonsgebiet des Kantons Aargau ein Feuerverbot in Wäldern und im Abstand von 200 Metern zu Waldrändern erlassen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verbot wird erst nach ausreichenden Niederschlägen aufgehoben.

In den 16 Gemeinden des Bevölkerungsschutzverbandes Suhrental-Uerkental sind die meisten Siedlungsgebiete näher als 200 Meter zum Waldrand. Die Siedlungseigenschaften in Quartieren, Weilern und Höfen mit Hecken und Büschen bieten auch ausserhalb des Waldgebietes Angriffsflächen für Funkenflug. Ein solcher Funkenflug muss absolut vermieden werden.

Die Gemeindebehörden und das Regionale Führungsorgan danken der Bevölkerung für das Verständnis und wünschen allen eine schöne Bundesfeier.