SVP-Glarner darf Wahlplakat am Salzsilo aufhängen – Kanton hält das für «zumindest kritisch»

Ein riesiger Andreas Glarner blickte anderthalb Tage lang vom Salzsilo in Oberwil-Lieli hinunter – dann wurde das Plakat geklaut. Von Vandalen oder «Demokratieverächtern», wie Glarner die Übeltäter auf Facebook betitelt.

Für den wütenden Nationalrat gab es im sozialen Netzwerk viel Zuspruch. Auch von BDP-Nationalrat Bernhard Guhl. Er habe vie Verständnis für Andys Ärger, schrieb Guhl. Eines machte ihn aber stutzig: Der Ort, wo das Plakat bis zum Diebstahl hing: «Ist es opportun, dass ein Politiker auf dem Salzsilo einer Gemeinde Werbung machen darf?», fragte er in die Runde.

Dass eine Gemeinde einem Politiker eine solche Werbeplattform bietet, ist tatsächlich ungewöhnlich. Auch in Oberwil-Lieli dürfe man nicht einfach Plakate aufhängen, wo man gerade wolle, betont Ilias Läber, der Glarner vor zwei Jahren als Gemeindeammann abgelöst hat.

Bei Andreas Glarner handle es sich jedoch um einen sehr respektierten und verdienten Bürger von Oberwil-Lieli. «Es gibt keinen anderen Einwohner, der in den Jahren so viel für die Gemeinde geleistet hat», sagt Läber. Glarner war 20 Jahre im Gemeinderat, zwölf davon als Ammann.

Aufgrund seiner Verdienste habe sich die Mehrheit im fünfköpfigen Gemeinderat dafür ausgesprochen, Glarner für das Salzsilo eine Ausnahmebewilligung zu erteilen, sagt Läber.

Miete für die Werbefläche muss der SVP-Nationalrat nicht zahlen, obwohl er dies angeboten habe. Läber betont, für die Druckkosten und das Anbringen des Plakats sei Glarner selber aufgekommen.

Zudem: «Ich finde ein solch grosses Plakat viel schöner, als viele kleine entlang der Strasse.» Doch: Verletzt die Gemeinde damit nicht ihre Pflicht zur Neutralität im Wahlkampf? «Die politischen Gegner von Andreas Glarner werden dies sicher so auslegen», sagt Läber und betont, dass der Entscheid unabhängig von der politischen Einstellung fiel.

«Wenn jemand anderes auf uns zukommt, der ähnlich viel für das Dorf geleistet hat, dann wird der Entscheid derselbe sein.»

Kanton hält das für «zumindest kritisch»

«Eine Behörde ist verpflichtet, sich im Abstimmungs- und Wahlkampf neutral zu verhalten», sagt Martin Süess, Leiter Rechtsdienst Kanton Aargau, auf Anfrage. Ohne genauere Abklärungen kann Süess kein abschliessendes Urteil fällen.

Er sagt aber, dass politische Werbung für einen Nationalratskandidaten auf einer Entsorgungsstelle und somit auf öffentlichem Grund, zumindest kritisch sei. «Man muss sich die Frage stellen, ob die Gemeinde sich hier neutral verhält.»

Damit bekräftigt er die Fragezeichen von BDP-Nationalrat Bernhard Guhl: «Ich bin erstaunt, dass eine Gemeinde dies zulässt. Ich hätte gar nicht die Dreistigkeit, meine eigene Gemeinde zu fragen, ob ich im Werkhof werben darf.»

Andreas Glarner selber sieht kein Problem. «Ich bin der einzige Nationalratskandidat aus Oberwil-Lieli», sagt er. Zudem hätten die anderen ja auch fragen können. Glarner bekräftigt, dass sein Plakat schon in wenigen Tagen wieder am Salzsilo hängen wird.

Dieses Mal geschützt durch Überwachungskameras und einen Sicherheitsdienst. «Das kommt günstiger, als alle anderthalb Tage ein neues Plakat anfertigen zu lassen», sagt Glarner.