SVP-Nationalrat Franz Grüter warnte in Luzern vor den E-Voting-Plänen des Bundes

In Bern stösst er an seine Grenzen. Franz Grüter, SVP-Nationalrat, hat im September eine parlamentarische Initiative zum Thema E-Voting eingereicht. Er fordert ein vierjähriges Moratorium, um zu schauen, was im Ausland in Sachen elektronischer Stimmabgabe passiert. Der Verstoss wurde noch nicht behandelt. Jetzt tourt Franz Grüter durch die Schweiz, er will die Kantone vor der elektronischen Stimmabgabe warnen. Die Hoheit über die Einführung von E-Voting liegt nämlich bei den Kantonen. Der Bund will die Umsetzung aber vorantreiben. Grüter kritisiert, dass die Systeme, die seit 2004 getestet werden, noch nicht ausgereift seien. Erstens böten die aktuellen Systeme zu wenig Sicherheit. Zweitens müssten die Abstimmungsunterlagen nach wie vor mittels Post verschickt werden, was für ihn nicht den Effizienzgewinn darstellt, mit dem E-Voting-Befürworter hausieren. Und drittens gebe es für demokratische Instrumente wie das Referendum noch keine vergleichbaren Werkzeuge.

Doch Franz Grüter will die elektronische Stimmabgabe in der Schweiz nicht auf Lebzeiten verbieten, wie er sagt. Er fordert aber, dass die Schweiz selber in der Lage ist, Cyberangriffe zu erkennen. Vor allem will Franz Grüter aber einen demokratischen Prozess. Anfang April hat der Bundesrat beschlossen, den aktuellen Versuchsbetrieb, der seit 13 Jahren andauert, für E-Voting zu beenden und in den ordentlichen Betrieb zu überführen. «Bis zu den Wahlen sollen zwei Drittel der Kantone elektronisch abstimmen, sagt Franz Grüter. Das stösst dem SVP-Nationalrat sauer auf: «Diese Diskussion muss demokratisch geführt werden.» Hier pflichtet ihm auch Karin Stadelmann von der Jungen CVP bei. Auf Anfrage präzisiert sie, dass eine politische Diskussion geführt werden muss. Die Partei veranstaltet Ende November selbst ein Podium zum Thema E-Voting und will für das Thema sensibilisieren. Einen vierjährigen Unterbruch, wie ihn Franz Grüter fordert, findet sie aber wenig förderlich. «Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, die Bemühungen des Bundes vier Jahre auszusetzen – das wirft uns zurück.» Dennoch sieht auch sie die Gefahr durch Cyberkriminalität, hat aber Vertrauen in die zwei Systeme, die zurzeit in der Schweiz getestet werden. Sie sei jedoch keine IT-Expertin.

Keine Manipulationsversuche
Franz Grüter kann sich wohl als solchen bezeichnen. Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit Daten und Sicherheit. Bis Ende 2015 war er Geschäftsführer der ICT-Dienstleisterin green.ch. Für ihn sei das aktuelle Engagement gegen E-Voting aber weder parteipolitisch noch unternehmerisch motiviert. «Für mich ist das kein Business, sonst müsste ich ja dafür sein», sagt Grüter.

Wie unideologisch Franz Grüter mit seinem Anliegen unterwegs ist, war an seiner Präsentation in der Universität Luzern schwierig zu beurteilen. Vergleiche mit dem NSA-Skandal in den USA wirkten bemüht; Beispiele wie der Hackerangriff auf die RUAG letzten Frühling oder Mängel bei E-Voting-Systemen im Ausland lassen einen aber skeptisch zurück.

René Lenzin, Sprecher der Bundeskanzlei, sagt auf Anfrage, dass die Sicherheit für die Bundeskanzlei oberste Priorität habe. Die Sicherheitsanforderungen seien im Bundesgesetz und in der Verordnung geregelt. Von den E-Voting-Versuchen in 14 Kantonen, seien keine Manipulationsversuche bekannt, sagt Lenzin. Die individuelle Verifizierbarkeit erlaube es zudem den Stimmenden festzustellen, ob ihre Stimme korrekt registriert wurde.