SVP-Nationalrat Reimann zur freiwilligen «Billett»-Abgabe: «Staat soll ein Zückerli geben»

Art. 32 VZV: Freiwillige Rückgabe des Führerausweises

Wird der Führerausweis der Behörde freiwillig zurückgegeben, so hat dies die Wirkung eines Entzuges. Die Behörde hat die Rückgabe schriftlich zu bestätigen.

Der Fall schlug hohe Wellen: Ein 82-jähriger Baselbieter Rentner gab freiwillig sein «Billett» ab – dafür erhielt er von den Behörden ein Schreiben mit fragwürdiger Formulierung: «Auch wenn ein Führerausweis der Behörde freiwillig zurückgegeben wird, hat dies dennoch die Wirkung eines Entzuges.» Das rief am Montag nun auch SVP-Nationalrat Maximilian Reimann auf den Plan.

In der Fragestunde ersuchte der 76-Jährige den Bundesrat, diesen Passus in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) anzupassen. Er sei kontraproduktiv, denn Senioren-Autofahrer wollten nicht mit dem «anrüchigen Stigma eines Entzugs» behaftet werden.

Der Bundesrat zeigte Verständnis, verwies aber darauf, dass freiwillige Rückgabe und Führerausweisentzug im Bundesrecht und von den kantonalen Vollzugsbehörden bereits heute als unterschiedliche Rechtsgüter behandelt würden. Zwar seien die Auswirkungen auf die Fahrberechtigung dieselbe, allerdings beeinträchtige der Verzicht nicht den automobilistischen Leumund und werde auch nicht als «Billett»-Entzug im entsprechenden Register eingetragen.

Zudem versende beispielsweise der Kanton Solothurn bereits ein Dankschreiben inklusive SBB-Gutschein – die gleiche Praxis existiert auch im Aargau. Im Brief des Aargauer Strassenverkehrsamts wurde einer Seniorin für ihren «verantwortungsbewussten Entscheid» gedankt. Auch im Kanton Luzern tönt es ganz anders: «Wir gratulieren Ihnen zu diesem Schritt.» Reimann will es nach der bundesrätlichen Erklärung dabei bewenden lassen. «Mir geht es hauptsächlich ums Psychologische und ich hoffe, dass diese freundliche Praxis bei allen kantonalen Ämtern Einzug hält.»

Das Zückerli für die Bürger

Das «Billett» freiwillig abgeben – das ist hierzulande für viele ein schmerzhafter Schritt. Es ist der Inbegriff des privaten Freiheitsstrebens. Es ist ein emotionales Statussymbol. Und einer, der Ängste auslöst: Oft befürchten Senioren, ohne Auto ihre Selbstständigkeit zu verlieren.

Umso mehr begrüsst der Kämpfer für die Rechte der betagten Autofahrer – nach Reimanns parlamentarischen Initiative wurde die Alterslimite für den gesundheitlichen Check-up per 2019 von 70 auf 75 Jahre erhöht – die Honorierung des Schritts mittels SBB-Gutschein. «Der Staat darf dem Bürger auch mal eine nette Geste machen», so der 76-jährige SVP-Nationalrat. «Schliesslich sollte der Staat seinen Bürgern zu Diensten sein und nicht umgekehrt – ich habe also gar nichts dagegen, wenn er dem Bürger auch mal ein Zückerli gibt.»