
«Terminus»-Gast war in weiteren Bars und Restaurants – Ansteckung führt auf Fall Spreitenbach zurück
Am Dienstagabend wurde im Kanton Solothurn eine Person positiv auf COVID-19 getestet. Bekannt wurde, dass der Gast im Oltner Club Terminus war. Laut Kanton hatte die Person über das Wochenende «verschiedene Bars, Restaurants und Clubs in Olten» besucht. «Die Person hat sich über eine Drittperson angesteckt, deren Infektion bis zum Fall Spreitenbach zurückverfolgt werden kann», heisst es in einer Mitteilung. 20 Personen steckten sich dort in der Tesla Bar mit dem Virus an. Der Erreger soll aus dem Ausland eingeschleppt worden sein.
Der Terminus-Club habe sich kooperativ gezeigt und zeitnah eine umfassende Präsenzliste mit den Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung eingereicht. «Bei den restlichen betroffenen Restaurations- und Barbetrieben im Kanton Solothurn laufen die Abklärungen», heisst es von seiten des Kantons.
Das Contact-Tracing-Team des Kantons Solothurn bearbeitet den Fall jetzt und setzt sich mit den engen Kontakten der neu infizierten Person in Verbindung. Insgesamt sind bisher im Umfeld des Terminus-Clubs rund 300 Kontaktpersonen identifiziert worden. Sie sind bisher nicht positiv auf COVID-19 getestet worden. Ihnen wird jetzt als Vorsichtsmassnahme eine zehntägige Quarantäne angeordnet.
Die Erfahrungen des Contact-Tracing-Teams seien bisher gut und die kontaktierte, neu infizierte Person und die engen Kontaktpersonen würden sich kooperativ verhalten.
Präsenzlisten sind unverzichtbar für Contact Tracing
Der Kantonsärztliche Dienst weist im Zusammenhang mit der aktuellen Infektion im Club auf die Wichtigkeit von korrekt geführten Präsenzlisten hin. «Nur so können die Infektionsketten rechtzeitig unterbrochen und die Ausbreitung des Virus frühzeitig eingedämmt werden», heisst es. Der Kantonsärztliche Dienst weist noch einmal alle Veranstalter und Restaurationsbetreiber auf die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln und die Vorgaben für Schutzkonzepte hin.
Dazu gehören insbesondere die Präsenzlisten, wenn sowohl der Abstand wie auch andere Schutzmassnahmen, wie Masken, nicht eingehalten werden können. Die Betreiber respektive die Veranstalter müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen aufnehmen.
Wird eine Person positiv auf das neue Coronavirus getestet, ist dadurch sichergestellt, dass sämtliche engen Kontakte dieser Person durch das Contact-Tracing-Team nachverfolgt werden können. (sks/ldu)