
Traditionen sollte man bewahren
Eigentlich war ich überzeugt, dass Redaktoren ihre Aussagen zuerst gründlich recherchieren, Herr Bono.
Kein Kind in Zofingen ist verpflichtet, dem Gefecht beizuwohnen, wie das im Kinderfestreglement §4 Absatz 3 geregelt ist. §4 Absatz 1: Die Schulpflege bestimmt den zeitlichen und personellen Rahmen der Vorbereitungen der Schule für das Kinderfest. Absatz 2: Sie ist verantwortlich für den Einsatz der Lehrpersonen sowie der Schülerinnen und Schüler am Kinderfest. Absatz 3: Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am Nachmittagsprogramm teilzunehmen. Sie haben dabei die Wahl zwischen einer Teilnahme am historischen Gefecht oder am Wahlprogramm der Schule. Absatz 4: Die Schulpflege ist im Weiteren zuständig für die Auswahl des Festredners bzw. der Festrednerin für die Morgenfeier in der Kirche.
Das Gefecht ist historisch, darüber haben die Einwohner von Zofingen vor ein paar Jahren abgestimmt. Traditionen sollte man bewahren.
Beatrice Leuenberger, Zofingen