
Traurige Rangliste: «212 km/h ausserorts» und andere Aargauer Raser-Rekorde
Bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der A1 bei Spreitenbach ging der Kantonspolizei Aargau am 6. März 2003 ein BMW-Fahrer ins Netz, der mit 243 km/h an der Messstelle vorbeiraste. Nach Abzug der Toleranz fuhr er 116 km/h zu schnell. Es ist der einzige Fall in dieser Liste, in dem kein Strafverfahren zu finden war.
Am 13. Dezember 2015 brauste ein 27-jähriger serbischer Audi-Fahrer mit 235 km/h an einer Geschwindigkeitskontrolle auf der A1 bei Spreitenbach in Richtung Zürich vorbei. Zürcher Polizisten hielten den Mann schliesslich an und übergaben ihn samt Auto der Kapo Aargau. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten und 2000 Franken Busse verurteilt. Diese Strafe kam als einzige in dieser Liste unter dem verschärften Strassenverkehrsgesetz zustande, das seit 2013 gilt. Es sieht unter anderem eine Mindestgefängnisstrafe für Raser vor.
4. Töfffahrer hält Rekord: 212 km/h ausserorts bei Ennetbaden
Auf Ausserortsstrecken beging ein 27-jähriger Schweizer Töfffahrer das Raser-Delikt mit der höchsten Geschwindigkeit. Er wurde am 6. August 2007 zwischen Freienwil und Hertenstein (Ennetbaden) mit 212 km/h vom Laser-Messgerät erfasst. Der Fahrer einer Yamaha-Sportmaschine war über 2,5 Mal schneller als erlaubt und seinen Führerausweis damit los. Das Bezirksgericht Baden verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 160 Franken (Total 28’800) und einer Busse von 2500 Franken.
5. 189 km/h ausserorts im Boowald zwischen Vordemwald und Murgenthal
Zwischen Vordemwald und Murgenthal machte die Kapo am 18. Juli 2007 eine Geschwindigkeitkontrolle mit einem neuen Laser-Messgerät. Das höchste gemessene Tempo betrug 189 km/h. Der Sünder war ein Töfffahrer. Die Polizei nahm ihm den Führerausweis ab. Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 160 Franken (Total 28’800) und einer Busse von 2000 Franken.
6. Auto geklaut: Mit über 150 km/h durch Fischbach-Göslikon
In der Nacht zum 4. Januar 2004 kam es im Freiamt zu einer Verfolgungsjagd. Der Polizei wurde ein BMW mit Zürcher Kontrollschildern gemeldet, der in einem Quartier in Widen verdächtig aufgefallen war und in Richtung Wohlen davon fuhr. Eine Patrouille der Stadtpolizei Bremgarten nahm die Verfolgung auf. Als der BMW-Fahrer einen Wagen der Kapo kreuzte, beschleunigte er massiv und fuhr in Richtung Fischbach-Göslikon davon.
Verfolgt von mehreren Patrouillen mit Blaulicht und Horn, überholte er mehrmals gefährlich andere Fahrzeuge und erreichte innerorts Tempi von weit über 150 km/h. Er fuhr mehr als drei Mal zu schnell. Auf der Höhe des Gemeindehauses Fischbach-Göslikon verloren die Polizisten den BMW aus den Augen. Sie brachen die Verfolgung ab – trafen aber nach einigen hundert Metern bereits wieder auf das Raser-Auto. Es war von der Strasse abgekommen und in eine Hausmauer geprallt. Der Fahrer wollte zu Fuss flüchten, war aber nicht schnell genug: Die Polizisten holten ihn ein und nahmen ihn fest. Der 23-jährige Brasilianer und ein 21-jähriger Schweizer Mitfahrer zogen sich beim Unfall geringfügige Verletzungen zu.
Die Raserfahrt war nicht ihr einziges Vergehen: Den BMW hatten sie aus einer Garage auf dem Mutschellen gestohlen. Die Kontrollschilder, die sie benutzten, waren seit drei Jahren als verloren gemeldet. Der Fahrer landete schliesslich in der psychiatrischen Klinik Königsfelden. Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte ihn 10 Monaten Gefängnis unter Anrechnung von 65 Tagen Untersuchungshaft und einer Busse von 100 Franken. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.
7. Auf Drogen: Mit 141 km/h durch Niederrohrdorf
Am 10. März 2010 stellte die Kapo einen mobilen Blitzer in der 60er-Zone in Niederrohrdorf auf. Kurz vor acht Uhr raste ein 20-jähriger Schweizer Mazda-Fahrer mit 141 km/h daran vorbei. Eine Patrouille der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal traf ihn in Mägenwil, wo eine Verfolgungsjagd ihren Anfang nahm. Weil die Fahrbahn teils vereist war, brach die Polizei die Verfolgung ab. Nur Minuten später fand eine Patrouille der Regionalpolizei Lenzburg den Madza in einer stehenden Kolonne beim Lenzburger Autobahnzubringer. Sie nahm den Fahrer fest. Er wurde in U-Haft gesteckt. Nach ersten Erkenntnissen war er im Drogenrausch gefahren. Das Bezirksgericht Baden verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer Busse von 3000 Franken – allerdings für mehrere Delikte.
«Skandal-Urteile»
Vor dem neuen Gesetz seien Raser teils mit „Skandal-Urteilen“ davongekommen, sagt Stefan Krähenbühl, Mediensprecher von Roadcross. Die Stiftung engagiert sich für Verkehrssicherheit. Auch der Führerausweisentzug von wenigen Monaten sei damals viel zu mild gewesen. Heute beträgt der Entzug mindestens zwei Jahre: „Wenn jemand offensichtlich keinerlei Interesse daran hat, sich an die Verkehrsgesetze zu halten und andere Menschen mit seinem Verhalten gefährdet, dann ist es auch legitim, diesen Menschen für lange Zeit vom Steuer eines Fahrzeugs zu verbannen“, sagt Krähenbühl.
Dass Raser heute markant strenger bestraft werden, wird am Fall des serbischen Audi-Fahrers auf der A1 deutlich: Die Richter verurteilten ihn zu fast zwei Jahren Gefängnis bedingt. Zum Vergleich: Der Töfffahrer, der 2007 ausserorts 212 km/h fuhr, kam unter dem alten Gesetz mit einer bedingten Geldstrafe davon. Heute würde er ebenfalls zu Gefängnis bedingt verurteilt. Denn das Gesetz kennt eine Mindeststrafe von einem Jahr ab einer gewissen Geschwindigkeit.