
Überraschung im «Casa Loca»-Prozess: Am Morgen beteuert das Wirtepaar seine Unschuld – am Nachmittag akzeptiert es plötzlich die Strafe
Die Verhandlung begann in etwa so, wie es bei Fällen vor Obergericht zu erwarten ist. Ein Zeuge wurde befragt und erzählte in etwa das, was er bereits vor Bezirksgericht gesagt hatte. Die Beschuldigten wurden befragt und erzählten in etwa das, was sie bereits vor Bezirksgericht gesagt hatten.
Nur die Plädoyers, die waren nicht so, wie sie es schon vor Bezirksgericht gewesen waren. Auch nicht in etwa. Die Plädoyers wurden gar nicht erst vorgelesen.
Nach dem Mittag, nach kurzer Beratung mit den beiden Beschuldigten, verkündete der Verteidiger: Man würde das Urteil des Bezirksgerichts nun doch akzeptieren. Damit hätte sich die Verhandlung erledigt, einen schönen Tag.
2019 wurde das Casa Loca angezündet
Der Fall sorgte für einiges an Aufsehen. Im Februar 2019 brannte das Restaurant Casa Loca im Villmerger Industriequartier praktisch komplett aus. Die Polizei kam schon kurz nach dem Brand zum Schluss, dass es Brandstiftung war.
Der Verdacht fiel rasch auf das Wirtepaar, das darin verwickelt gewesen sein soll. Vergangenes Jahr verurteilte das Bezirksgericht Bremgarten den Mann wegen Brandstiftung, versuchten Betrugs und Irreführung der Rechtspflege zu vier Jahren Gefängnis und zehn Jahren Landesverweis. Er war vor dem Brand in Italien gewesen und hatte zwei Italiener bezahlt, damit sie das nicht rentable Restaurant abfackeln. Er wollte sich dann mit Versicherungssumme und Frau im Ausland absetzen.
Auch seine Frau wurde verurteilt, weil sie über all das Bescheid wusste. Sie kassierte wegen Gehilfenschaft zur Brandstiftung, Betrugs und versuchten Betrugs eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, wovon sie die Hälfte absitzen muss. Zudem wurde sie zu sieben Jahre Landesverweis verurteilt.
Das hatten die beiden Beschuldigten nicht akzeptiert. Bereits vor dem Bezirksgericht hatten sie ausgesagt, sie hätten mit dem Feuer nichts zu tun gehabt. Und diese Version erzählten sie nun auch diesen Montagmorgen dem Obergericht.
Den Reaktionen der Richterinnen und Richter nach zu urteilen, glaubten sie die Geschichte aber eben so wenig wie zuvor ihre Kollegen am Bezirksgericht. Daran änderten auch die gelegentlichen Weinkrämpfe des Beschuldigten nichts. Zu unglaubwürdig schienen gewisse Episoden.
Eine 12-stündige Autofahrt mit Asthmaanfällen?
So war der Wirt tatsächlich kurz vor dem Brand in Italien gewesen. Nach eigenen Angaben, um einen Arzt zu besuchen. Eine Woche hätte der Aufenthalt dauern sollen.
Doch bereits nach kurzer Zeit, nämlich am Sonntag vor dem Brand, kam der Beschuldigte zurück in die Schweiz. Beziehungsweise: Er liess sich von seiner Frau mit dem Auto in Mailand abholen. Der Grund laut den beiden: Die Frau habe Asthmaanfälle bekommen, sie hätte das Restaurant am nächsten Tag nicht öffnen können, darum sei der Mann zurückgekommen.
Da hatte Gerichtspräsident Jann Six dann doch einige Fragen:
«Sie gehen nach Hause, weil ihre Frau Asthmaanfälle hat, aber bieten sie für eine sechsstündige Fahrt nach Mailand und wieder zurück auf?». Die Antwort: «Ja.»
Dieselbe Frage stellte Six auch der Frau: Das Ganze sei doch merkwürdig, oder nicht? Worauf sie antwortete: «Nein, das ist für mich normal.» Schliesslich gab Six auf: «Gut, wir nehmen das so zur Kenntnis.»
Verhängnisvolles Geplauder im Gefängnis
Es war nicht die einzige Episode, die die Richter anzuzweifeln schienen. Auch andere Aussagen konnten, zumindest wenn man den verschiedenen Zeugenaussagen Glauben schenkte, schlichtweg nicht stimmen.
Dabei wäre das Wirtepaar mit seiner Geschichte ursprünglich fast durch gekommen. Nach kurzer Untersuchungshaft wurden die beiden aus Mangel an Beweisen freigelassen. Doch später wurden sie wieder verhaftet. Offenbar hatte der Wirt seinem Zellengenossen in U-Haft etwas zu freigiebig von seinen Taten berichtet. Dieser gab die Infos an die Staatsanwaltschaft weiter.
Und dieser Zellengenosse wiederholte seine Aussagen nun vor Obergericht. Obwohl er zumindest zu Beginn eigentlich nichts sagen wollte. Doch geschickt vermochte es Gerichtspräsident Six, den Mann zum reden zu bringen. Es entstanden Diskussionen, die selbst die Polizisten im Raum zum Schmunzeln brachten.
Six: Ist das so üblich, dass man sich im Gefängnis anderen anvertraut?
Zellengenosse: Gehen Sie selbst, dann wissen Sie es.
Six: Ich möchte lieber nicht. Ich frage Sie.
Zellengenosse: Ja. Wir haben kein Handy, nichts. Wir müssen reden. Man vertraut sich alles an.
Später wollte Six wissen, ob er den Wirten mit diesen Infos allenfalls erpresst habe. Nein, beteuerte der Zellengenosse: «Bringen sie einen Lügendetektor her, ich wiederhole es.»
Einen Lügendetektor hatte das Gericht gerade nicht zur Hand. Die Frage, ob man diesem Zeugen nun Glauben schenkt oder nicht, musste sich das Gericht schliesslich aber gar nicht stellen.
Nächstes Ziel soll Italien sein
Nachdem das Wirtepaar Berufung eingelegt hatte, legte die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung ein. Und forderte härtere Strafen: Sechs Jahre Gefängnis für den Mann, vier für die Frau.
Das bewog die beiden Beschuldigten, nachdem sie den Morgen lang ihre Unschuld beteuert hatten, offenbar dazu, ihre Berufung zurückzuziehen. Damit anerkennen sie den Schuldspruch und die Strafen des Bezirksgerichts. Mit dem Wegfall der Berufung wird auch die Anschlussberufung hinfällig – und die damit drohenden, strengeren Strafen.
Beide Beschuldigte waren nach ihrer zweiten Verhaftung im Gefängnis. Die Frau hat ihre Strafe mittlerweile abgesessen und ist auf freiem Fuss. Für den Mann ist das Ende des Gefängnisaufenthalts absehbar.
Auch die Landesverweise scheinen die beiden nicht zu stören. Sie hätten sowieso vor gehabt, die Schweiz in Richtung Italien zu verlassen.