Unbedingte Strafen: Zwei Kölliker Hanfbauern lösten wegen Schreckschusspistolen Grosseinsatz der Polizei aus

Der Vorfall löste im Juni 2019 einen Grosseinsatz der Polizei aus: Ein Hanfbauer und sein Kollege feuerten auf einem Hof in der Region zahlreiche Schüsse aus einer Schreckschusspistole ab. Nachbarn verständigten daraufhin die Polizei. Diese rückte mit mehreren Polizeiwagen und schwerer Ausrüstung an. Die beiden Männer gaben damals gegenüber den Medien an, die Schüsse seien als Warnung an Diebe, welche sich an der Hanf-Ernte bedienen wollten, abgefeuert worden. Sie hätten aber in den Boden geschossen und nicht auf Personen gezielt. Dennoch flatterte dem 33-Jährigen und seinem 23-jährigen Geschäftspartner Ende Juli 2020 ein Strafbefehl ins Haus. Darin wurden die beiden Männer unter anderem wegen Schreckung der Bevölkerung und Mitführen einer Waffe ohne Waffentragebewilligung zu unbedingten Geldstrafen verurteilt. Doch die Männer erhoben Einsprache – nun hatte sich das Bezirksgericht Zofingen mit dem Fall zu befassen.

Sie machten Schiessübungen im Keller ihres Hofes

Vor Gericht gab der Hanfbauer an, sie hätten an jenem Abend auf der Videoüberwachung ihres Hofes gesehen, das sich fremde Personen auf dem Grundstück befanden. Er und sein Kollege seien deshalb in den Innenhof des Bauernhofes gegangen. Dabei führten beide eine Schreckschusspistole mit. Sie suchten das Gelände nach Dieben ab. Als sie jedoch niemanden entdecken konnten, gingen sie weiter in den Keller. Dort sollen die beiden Beschuldigten laut dem Strafbefehl Schiessübungen gemacht haben. Etwa zwanzig Mal hätten sie in den Boden geschossen. Zu diesem Vorwurf wollten sich weder der Hanfbauer noch sein Kollege – der zu keinem der angeklagten Punkte Aussagen machte – äussern. Der 33-Jährige konnte denn auch nicht nachvollziehen, dass sich jemand von den Schüssen in Angst und Schrecken versetzt fühlte. «Das Verhältnis mit den Nachbarn war nicht sehr gut», meinte er. Die Nachbarn hätten wohl eher die Polizei gerufen, weil sie sich gestört fühlten, und nicht, weil sie Angst hatten.

Der Gerichtspräsident folgte dieser Argumentation teilweise. In seiner Urteilsbegründung erwähnte er, einer der Nachbarn habe noch etwas herübergerufen, als er die Schüsse hörte. «Somit kann nicht davon ausgegangen werden, das er Angst hatte», befand der Richter. Er sprach die beiden Männer vom Vorwurf der Schreckung der Bevölkerung frei. Schuldig gesprochen wurden sie hingegen unter anderem wegen Mitführen einer Waffe ohne Waffentragbewilligung. Der Hanfbauer wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken sowie einer Busse von 300 Franken verurteilt. Bei seinem Kollegen wurde zusätzlich eine frühere Vorstrafe widerrufen. Er wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken sowie einer Busse von 500 Franken verurteilt.