
Unter Freunden kurz mal zugestochen: Eritreischer Asylbewerber verurteilt
Sie erschienen gestern einträchtig vor dem Bezirksgericht: zwei junge eritreische Asylbewerber – das als Auskunftsperson vorgeladene Opfer und der im Wesentlichen geständige Beschuldigte. Im August 2016 hatte der dominante kleinere dem grösseren bei einer nächtlichen Fete im Wald beim Brügglifeld im Zuge eines handgreiflich ausartenden Streits ein Messer in den Bauch gerammt. Der Hauptanklagepunkt lautete auf versuchte schwere Körperverletzung.
Zudem legte die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten die mehrfache Missachtung einer Ausgrenzung (er hätte dem Aarauer Stadtgebiet fernbleiben müssen) und eine Sachbeschädigung zur Last: Eines Nachts, als die Küche der Asylunterkunft bereits geschlossen war, hatte der Beschuldigte auf seinem Zimmer noch etwas kochen wollen.
Diesem Unterfangen stand aber der Feuermelder entgegen, den der Kochdampf hätte auslösen können. Kurzentschlossen trennte der junge Mann drei Kabel durch und setzte so das lästige Gerät ausser Gefecht.
Antwort schuldig geblieben
Der Messerstich verursachte, wie Staatsanwalt Mathias Eberli darlegte, eine 2,2 cm tiefe Wunde von 8 auf 2 cm. Zufällig sei nichts Schlimmeres passiert. Das Opfer musste eine Woche im Spital bleiben. Die Frage von Gerichtspräsidentin Karin von der Weid, ob ihm bewusst sei, dass die Verletzung hätte lebensgefährlich sein können, beantwortete der Beschuldigte nicht wirklich.
Und er schüttelte den Kopf: Nein, entschuldigt habe er sich nicht. «Er hat es mir ja nicht übel genommen – weil wir Freunde waren.» Weshalb die beiden, die nach übereinstimmenden eigenen Angaben auch heute noch Freunde sind, miteinander in Streit gerieten, blieb in der Verhandlung letztlich ein Rätsel. Opfer und Beschuldigter erzählten zwei unterschiedliche Geschichten und eine dritte, aus der Voruntersuchung stammende findet sich in der Anklageschrift.
Er habe keine böse Absicht gehabt, sagte der Eritreer, der seit April 2015 in der Schweiz lebt. Er sei halt betrunken gewesen. Und aufgebracht. Staatsanwalt Eberli dagegen legte dar, der uneinsichtige Beschuldigte habe «alles Nötige getan, um eine lebensgefährliche Verletzung herbeizuführen».
Es liege ganz klar ein Fall von versuchter schwerer Körperverletzung vor. Eberli beantragte eine teilbedingte 24-monatige Freiheitsstrafe (6 Monate vollziehbar), eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 500 Franken.
Wie alt ist der Angeklagte?
Martin Leiser als amtlicher Verteidiger plädierte dagegen auf einfache Körperverletzung und beantragte, es bei einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von 100 Franken bewenden zu lassen.
Das war aber nur ein Eventualantrag. Der Hauptantrag des Verteidigers lautete, das Verfahren sei wegen Unzuständigkeit des Gerichts zu sistieren. Da sein Mandant zum Zeitpunkt der Tat noch nicht volljährig gewesen sei, liege die Zuständigkeit bei der Jugendanwaltschaft.
Bei Asylbewerbern ist das Geburtsdatum oftmals unklar. So auch in diesem Fall: Zur Einvernahme in der Tatnacht erschienen sowohl der Staatsanwalt als auch der Jugendanwalt. Da man anfänglich ein Datum im Mai 2000 als Geburtstag annahm, lag der Ball zuerst bei der Jugendanwaltschaft.
Doch das Amt für Migration korrigierte die Jahreszahl später auf 1998. Damit galt der Beschuldigte als zum Tatzeitpunkt volljährig. Den Entscheid des Migrationsamtes bestätigte dann auch das Bundesverwaltungsgericht, das aber einräumte, Beweise gebe es keine. Unter diesen Umständen, argumentierte der Verteidiger vor dem Bezirksgericht, gelte im strafrechtlichen Kontext «in dubio pro reo» – sprich Geburtsjahr 2000.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Karin von der Weid betrachtete sich, gestützt auf das Bundesverwaltungsgericht, klar als zuständig. Es verurteilte den Eritreer, der inzwischen als vorläufig aufgenommen gilt und mit einer Landsfrau zusammen ein Kind hat, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken, alles bei einer Probezeit von 3 Jahren.
Für 6 Monate muss er ins Gefängnis. «Wiederholt, so auch heute», sagte die Präsidentin, habe der Beschuldigte «eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber dem schweizerischen Rechtssystem an den Tag gelegt». Der junge Mann war auch früher schon gewalttätig geworden und im Dezember 2016 dafür von der Jugendanwaltschaft per Strafbefehl sanktioniert worden.
So hatte er mit einer Eisenkette auf jemanden eingeschlagen und ein anderes Mal eine Zugbegleiterin attackiert. Seit August 2017 ist die Ausgrenzung aus der Stadt Aarau aufgehoben, hingegen darf der Eritreer den Kanton Aargau nicht verlassen. Im August 2018 hielt er sich nachweislich trotzdem in Olten auf.